Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0181/2017  

Betreff: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Ferienwohnungen in Kochel a. See; Am Wieden (GBV K-24/2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
28.11.2017 
52. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Ferienwohnungen in Kochel a. See, Am Wieden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 02.102017 (Eingang 11.10.2017) wird in Kochel a. See, Am Wieden, folgendes Bauvorhaben beantragt: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Ferienwohnungen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Die Antragsteller haben auf einer Karte die Grundflächen der umgebenden Gebäude dargestellt und dadurch schlüssig aufgezeigt, dass sie unter den maximal vorhandenen Grundflächen bleiben. Von der Antragstellerin wurde mit Hilfe einer GRZ-Berechnung der Nachweis erbracht, dies wurde jedoch nicht in das Verhältnis zur den Grundstücksgrößen gesetzt. Eine überschlägige Berechnung der Bauverwaltung ergab im Bereich der Grundstücke direkt an der Mittenwalder Straße eine zulässige GRZ von bis zu 0,39 inkl. Zufahrten und Nebenanlagen. An der unmittelbar westlich und östlich angrenzenden Bebauung war eine GRZ von 0,25 bis 0,31 vorhanden. Beantragt ist eine GRZ von 0,32, was in dem Bereich gerade noch so vertretbar sein kann.

Die absolute Höhe des Gebäudes von der tiefsten Stelle aus mit 10,69 m ist noch von der Unteren Bauaufsicht hinsichtlich des Einfügens zu überprüfen. Aufgrund des hohen daneben stehenden Gebäudes ist jedoch davon auszugehen, dass sich das Gebäude auch hinsichtlich der Höhe einfügt. Ggf. wäre noch durch die Untere Bauaufsicht zu prüfen, ob das Gebäude aus passiven Immissionsschutzüberlegungen heraus nicht unter der Höhe der Gebäude an der Mittenwalder Straße bleiben sollte.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot betroffen ist.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die 6 erforderlichen Stellplätze sind dargestellt. Der rechnerische Nachweis fehlt allerdings.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Sofern Beschlussvariante B gewählt würde, müssten Aufwendungen für Kanalbau einkalkuliert werden, die jedoch im Rahmen der Gebührenkalkulation wiederum in die Herstellungskosten für neue Grundstücksanschlüsse einfließen.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel müssten zunächst nach grober Planung geschätzt und im späteren Verlauf in den Haushalt mit eingeplant werden.