Vorlage - K-0187/2017
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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Stromkonzessionsvertrags zwischen der Gemeinde Kochel a. See und der Bayernwerk AG wird zugestimmt. Bürgermeister Holz wird beauftragt und ermächtigt, diesen zu unterzeichnen.
Vormerkung:
Mit amtlicher Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG hat die Gemeinde Kochel a. See im Bundesanzeiger vom 02.09.2015 veröffentlicht, dass der am 14.08./ 04.09.1997 abgeschlossene Stromkonzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG (als Rechtsnachfolger der Isar-Amperwerke AG) am 03.09.2017 endet und interessierte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Neben der Bayernwerk AG hat zunächst auch die 17er Oberlandenergie GmbH ihr Interesse bekundet.
Nach Gesprächen hat sich jedoch herausgestellt, dass dieses Unternehmen eine gesicherte Versorgung derzeit noch nicht gewährleisten werden kann. Mit Schreiben vom 31.08.2016 wurde die Interessenbekundung von der 17er Oberlandenergie GmbH wieder zurückgezogen.
Die Bayernwerk AG hat inzwischen den als Anlage beigefügten Konzessionsvertragsentwurf übersandt. Die Laufzeit beträgt wie bisher 20 Jahre, allerdings mit der Möglichkeit, die Vereinbarung erstmals nach 10 Jahren mit einer Frist von 36 Monaten zu kündigen. Die Konzessionsabgabe (§ 4) beträgt wie bisher unverändert
- bei Stromlieferung in Schwachlast0,61 ct / kWh,
- bei Stromlieferung nicht in Schwachlast1,32 ct / kWh und
- bei Sondervertragskunden0,11 ct / kWh.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stromkonzessionsvertrag 2017 (7517 KB) |