Vorlage - K-0211/2017
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Beschlussvorschlag:
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14ff BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort wird gemäß des vorliegenden Entwurfs als Satzung beschlossen. Erster Bürgermeister Holz wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt, die das Datum vom 28.11.2017 erhält.
Vormerkung:
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort wurde eine Veränderungssperre erlassen. Aufgrund der nötigen Würdigung der unterschiedlichen Belange, die gerade bei Überplanungen im gewachsenen Bestand von erheblicher Bedeutung ist, konnte die Planung bislang noch nicht abgeschlossen werden. Die bestehende Veränderungssperre ist allerdings auf zwei Jahre befristet.
Die Regelung des Baugesetzbuches sieht hierzu folgendes gem. § 17 BauGB Abs. 1 vor: „Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. ²Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. ³Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.“
Da nach derzeitigem Planungsstand zu erwarten ist, dass die Planungen noch im ersten Quartal 2018 abgeschlossen werden können, wird eine Verlängerung um ein weiteres Jahr für verträglich gehalten, da die Veränderungssperre mit Abschluss der Bauleitplanung automatisch entfällt. Da die bestehende Veränderungssperre zum 22.12.2017 ausläuft, ist sie zur Sicherung der Bauleitplanung um ein Jahr zu verlängern.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Satzung 1. Verlängerung der Veränderungssperre Teilbereich B-Plan Nr. 27 (376 KB) |