Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0078/2016  

Betreff: Anselm Nagele; Anbau einer Doppelgarage mit Werkstatt und Schuppen nach Abriss der vorhandenen Einzelgarage sowie Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (Garagengestaltungssatzung) in Kochel a. See, Am Wieden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
19.04.2016 
33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 05/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zum Bauantrag von Anselm Nagele auf Anbau einer Doppelgarage mit Werkstatt und Schuppen nach Abriss der vorhandenen Einzelgarage auf Fl.Nr. 2189 /1 in Kochel a. See, Am Wieden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen der Garagengestaltungssatzung wird ebenfalls zugestimmt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 08.03.2016 (Eingang: 08.03.2016) beantragt Herr Nagele den Anbau einer Doppelgarage mit Werkstatt und Schuppen nach Abriss der vorhandenen Einzelgarage. Der Dachfirst ist bei dem geplanten Vorhaben nicht mittig angeordnet. Daher ist eine Befreiung von den Festsetzungen der Garagengestaltungssatzung erforderlich.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Mischgebiet (§ 6 BauNVO).

Das Vorhaben ist an der Stelle daher allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

 

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Die absolute Länge und Breite (15m x 6,70m) liegt im Rahmen der in der Umgebung vorhandenen Garagen. Die Gesamtversiegelung der Flächen ändert sich nur unwesentlich. In der näheren Umgebung sind Grundstücke mit deutlich höherem Versiegelungsgrad, so dass davon auszugehen ist, dass sich das Vorhaben auch hinsichtlich der GRZ einfügt.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Für Nebenanlage irrelevant. Grenzbebauung wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnamegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Auf den als Anlage beigefügten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Garagengestaltungssatzung wird verweisen. Durch die Aufnahme der Dachneigung und den Anbau an den Bestand ergibt sich ein gefälligeres Bild des Gesamtbaukörpers. Es wird empfohlen, der Befreiung zuzustimmen. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

In Hinblick auf den Garagenbau kein Nachweis erforderlich.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine