Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0001/2018  

Betreff: Brandschutzverbesserungen, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderung an einem Gästehaus in Ried, Von-Velsen-Straße (GBV K-30/2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.01.2018 
54. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag auf Brandschutzverbesserung, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderung in Ried, Von-Velsen-Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Stellplätze sind noch in ausreichender Anzahl nachzuweisen. Ein Entwässerungsantrag ist noch zu stellen. Ein Fettabscheider ist der Kanaleinleitung vorzuschalten.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 18.12.2017 (Eingang 19.12.2017) werden Brandschutzverbesserung, Umbaumaßnahmen u. Nutzungsänderungen in Ried, Von-Velsen-Str. in einem bestehenden Gästehaus beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 BauGB zu prüfen.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft.“. Das Vorhaben stimmt nicht mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben dennoch nicht entgegen, da trotz Abweichung vom Flächennutzungsplan die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen bestehen bleibt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Stellplätze:

Die beigefügte Stellplatzberechnung ist nicht vollständig. Für die Gasträume und die Restauration wurde der Faktor für Besucher nicht mit berechnet, so dass nicht 31 sondern 49 Stellplätze erforderlich sind.

 

- Entwässerung:

Für das Vorhaben gibt es keinen genehmigten Entwässerungsplan. Aufgrund der Nutzung mit Restauration etc. ist von fetthaltigem Abwasser auszugehen. Nachweise über die Entsorgung oder Unterlagen über die erforderliche Abscheideanlage sind nicht vorhanden. Es gibt keine Unterlagen über die Dichtigkeit der Bestandsgrundleitungen sowie für die Abwasserbehandlung des Schwimmbads. Dies ist mittlerweile erforderlich. Es ist daher zusätzlich ein Entwässerungsantrag mit Darstellung des Bestandes, Abwasserbehandlungsanlagen für die Küchenabwässer und ggf. Schwimmbadabwasser sowie einem Dichtigkeitsnachweis für die bestehenden Grundleitzungen zusätzlich noch einzureichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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