Vorlage - K-0007/2018
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegkonzept Lenggries/ Tölzer Land Süd in der Projektphase I vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER und vorbehaltlich der Beteiligung der Nachbargemeinden Jachenau, Schlehdorf und Benediktbeuern. Sie beauftragt die Gemeinde Lenggries als Projektträgerin/LEAD-Partner mit der Antragstellung. Hierüber wird mit der Gemeinde Lenggries eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - in Höhe von 100.950 Euro werden zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt.
Vormerkung:
Für den Tourismus im Zwei-Seen-Land spielen die Wanderwege der Region eine wichtige Rolle. Um das Wegenetz für unsere Gäste gut nutzbar zu machen, ist eine adäquate Beschilderung der Wanderwege unverzichtbar. Um die Qualität des Wanderangebots langfristig zu sichern, bedarf es daher der Erstellung eines umfangreichen Wanderwegekonzeptes.
Da dieses Thema auch in anderen Gemeinden eine entsprechende Rolle spielt, soll für den Südteil des Tölzer Landes ein gemeinsames Wanderwegekonzept entwickelt und hierfür Förderantrag beim EU-Programm „LEADER“ eingereicht werden. Folgende Gemeinden wollen sich daran beteiligen: Lenggries, Bad Tölz, Benediktbeuern, Schlehdorf, Kochel a. See, Jachenau, Wackersberg, Gaissach, Bichl und die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern. Ergänzend ist angefragt die Beteiligung der Gemeinde Großweil.
Das Projekt soll in 2 Schritten abgewickelt werden. Dabei soll Phase I folgendes beinhalten:
Definition des Projektgebietes und Erfassung des aktuellen Wegenetzes
Vordigitalisierung im GIS unter Mitarbeit der Gemeinden
Konzeption in Zusammenarbeit mit Antragsteller
Datenaufnahme und Planung inkl. digitalem Kataster und Überarbeitung der Kartographie (Aktualisierung Wegenetz etc.)
Ermittlung des Bedarfs an Beschilderung, Übersichts- und Informationstafeln nach Gemeindegebiet, als Basis für die Kostenermittlung und Umsetzung in Phase II
Die Projektkosten werden anteilig nach folgendem Verteilerschlüssel auf die Gemeinden umgelegt:
(Gesamtbetrag abzügl. Förderkosten : Gesamtkilometer) x Gemeindekilometer
= Zahlbetrag (zzgl. MWSt.)
Im Falle eines LEADER-Projekts werden die gesamten Projektkosten mit 50% gefördert.
Die Gemeinde Lenggries würde als Projektträgerin/LEAD-Partner den Projektantrag für die Phase I – Konzeption einreichen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - in Höhe von 100.950 Euro werden zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt (s. Anlage). Die Gemeinde Lenggries wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt eine anteilige Rechnung stellen. In der Regel erfolgt dies mit Abschluss jeden Kalenderjahres oder zum Abschluss der Projektschritte. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Der Betrag ist spätestens sechs Wochen nach Rechnungsstellung durch den Projektträger fällig und zu zahlen. Die Rechnungsbelege werden der Gemeinde Kochel a. See mit jeder Rechnung übermittelt.
Im Falle einer Rückzahlungsforderung seitens der Förderstelle wird dieser Betrag entsprechend dem Verteilerschlüssel auf alle beteiligten Gemeinden umgelegt.
Die Phase II des Projektes soll unmittelbar im Anschluss daran erfolgen. Auf Basis des in Phase I erarbeiteten Konzeptes soll darin umgesetzt werden:
Beschilderung/Ausweisung mit einheitlichen Schildern, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I
einheitliche Übersichts- und Informationstafeln, z. B. an Wanderparkplätzen, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I
Möblierung der Wanderwege, z. B. Bänke
sowie in begründeten Fällen (wie z. B. Lenkungsfunktion, Lückenschluss, Aufwertung) Maßnahmen zur Verbesserung der Wegequalität
Ob Phase II als LEADER-Projekt umgesetzt werden kann, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Vertreter der Gemeinde Kochel a. See haben in den bisherigen Besprechungen zu diesem Projekt darauf gepocht, dass auch die Phase II in vergleichbarer Form wie Phase I als gemeinsames Projekt der beteiligten Gemeinden abgewickelt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Kochel a. See würde sich gem. des o. g. Schlüssels auf 13.341,41 Euro in Phase I belaufen (s. Anlage).
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2018 noch nicht zur Verfügung. Sie werden bei der Haushaltaufstellung der tour. Abteilung berücksichtigt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kostenaufstellung Wanderwegkonzept Lenggries-Tölzer Land Süd (645 KB) |
|