Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0002/2018-01  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses "Brigitte IV" als Wohn- und Ferienhaus mit eingeschossiger Erweiterung, Geräteschuppen und offenem PKW-Stellplatz in Kochel a. See, Mittenwalder Straße in der Fassung der 2. Änderung v. 18.12.2017/17.01.2018 (GBV K-VB 03/2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.01.2018 
54. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag in der Fassung vom 04.11.2017/17.01.2018 auf Vorbescheid für den Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses "Brigitte IV" als Wohn- und Ferienhaus mit eingeschossiger Erweiterung, Geräteschuppen und offenem PKW-Stellplatz in Kochel a. See, Mittenwalder Straße wird das gemeindliche Einvernehmen zusammen mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 07.07.2017 (Eingang 07.07.2017) wurde folgendes Bauvorhaben beantragt: Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses „Brigitte IV“ als Wohnhaus mit eingeschossiger Erweiterung und Pkw-Einzelgarage in Kochel a. See, Mittenwalder Straße. Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 25.07.2017 das gemeindliche Einvernehmen versagt (siehe Vorlage K-0130/2017).

 

Nunmehr sind am 18.12.2017 geänderte Planunterlagen eingereicht worden. Insbesondere wurde der vorher riegelartige Baukörper deutlich reduziert. Der Antrag lautet jetzt auf „Wiederaufbau des denkmalgeschützten Riemerschmid-Hauses - Brigitte IV - als Wohn- und Ferienhaus mit eingeschossiger Erweiterung, Geräteschuppen und offenem PKW-Stellplatz“.

 

Die Antragsteller haben sowohl eine bildliche Darstellung beigefügt als auch eine dezidierte Auflistung aller erforderlichen Befreiungen und diese mit bereits durch Bestandsbauten entstandenen Vorbildwirkungen abgeglichen.

 

Die vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 monierte Riegelbildung (Breite: 15,32 m) durch das im Osten zusätzlich angebaute Quergebäude wird aufgrund der Gestaltung zwar etwas reduziert, allerdings nicht völlig zurück genommen. Eine Verkleinerung des Quergebäudes auf die Grenzen des Baufensters aus dem Bebauungsplan würde den Riegel nicht mehr derart massiv erscheinen lassen. Vor diesem Hintergrund hat der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2018 auch empfohlen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Dies wurde den Bauherrn am 18.01.2018 telefonisch mitgeteilt. Umgehend nahmen diese eine Umplanungen vor und reduzierten die Breite des Anbaus in der Form, dass das im Bebauungsplan vorgegebene Baufenster nunmehr eingehalten wird und eine Riegelbildung mit nunmehr 13,00 m nicht mehr anzunehmen ist. Damit ist der letzte beanstandete Punkt weggefallen, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine