Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - VG-0015/2018  

Betreff: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Buchner, Josef
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See Entscheidung
30.01.2018 
7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2018. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 734.600 € festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2016 sowie die endgültigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde gelegt.

 

 


Vormerkung:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je             932.100 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je               50.000 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungsumlage

1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf  734.600 € festgesetzt.

2. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:

a)  50 v.H., das sind 367.300 €, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und

b)  50 v.H., das sind 367.300 €, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.

3. Für die Berechnung der Umlage werden

a)  die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2016 und

b)  die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2018

zu Grunde gelegt.

 

§ 5

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  50.000 € festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See 

Kochel a. See,

 

 

Thomas W. Holz

Gemeinschaftsvorsitzender

und Erster Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

-