Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0019/2018  

Betreff: Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-02/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.02.2018 
55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag auf Errichtung von Werbeanlagen in der Bahnhofsstraße, Kochel a. See, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 12.01.2018 (Eingang 12.01.2018) wird die Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße, beantragt.

Die Werbeanlagen sind bereits vorhanden und im Rahmen einer Baukontrolle durch das Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen festgestellt worden.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Mischgebiet sowie im unbeplanten Innenbereich. In dem Bereich der dort ansässigen Geschäfte sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ortsüblich und das gemeindliche Einvernehmen kann dazu erteilt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine