Vorlage - K-0029/2018
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung der Gemeinde Kochel a. See für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehend aufgeführten Abschlusszahlen festzustellen.
Die in § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen (Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und die Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht, Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse, Rechenschaftsbericht) haben vorgelegen. Die im Haushaltsjahr 2014 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO genehmigt.
Vormerkung:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kochel a. See für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in der Zeit vom 17.03.2016 bis 07.12.2016 örtlich geprüft.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 weist folgende Abschlusszahlen auf:
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2014 | |||||||
Einnahmeseite | Verwaltungshaushalt in € | Vermögenshaushalt in € | Gesamthaushalt in € | ||||
Soll-Einnahmen | 8.415.661,96 | 1.350.921,55 | 9.766.583,51 | ||||
+ neue Haushaltseinnahmereste | - | 0,00 | 0,00 | ||||
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste | - | 0,00 | 0,00 | ||||
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste | 9,01 | 0,00 | 9,01 | ||||
Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 8.415.652,95 | 1.350.921,55 | 9.766.574,50 | ||||
Ausgabenseite | Verwaltungshaushalt in € 1) | Vermögenshaushalt in € 2) | Gesamthaushalt in € 2) | ||||
Soll-Ausgaben | 8.415.652,95 | 1.350.921,55 | 9.766.574,50 | ||||
+ neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
./. Abgang alter Kassenausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
Summe bereinigte Soll-Ausgaben | 8.415.652,95 | 1.350.921,55 | 9.766.574,50 | ||||
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Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Soll-Ausgab. (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||
1) Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt | 1.025.693,09 |
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2) Darin enthalten: Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV | 833.412,86 |
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Finanzielle Auswirkungen:
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