Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0009/2016  

Betreff: Ehemalige Hausmülldeponie; aktueller Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.02.2016 
30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan Sanierungsuntersuchung  
2-237_E-Vertrag_SU_geänderte Fristen  

Beschlussvorschlag:

-kein Beschluss erforderlich-

 

 


Vormerkung:

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiet 31 (Wasser und Boden), hat im Jahr 2010 die Gemeinde Kochel a. See aufgefordert, eine Voruntersuchung zur Beseitigung der Altlasten der ehemaligen Hausmülldeponie am Festplatz zu beauftragen.

In enger Abstimmung mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) wurde das Ingenieurbüro SakostaCAU GmbH in München mit einer Detailuntersuchung der Altablagerung „Hausmülldeponie am Kochelsee“ der Flur-Nrn. 2971/23, 2971/39 und 2151/0 beauftragt. Auf Grundlage dieses Gutachtens sahen das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen weitere Schritte hin zu einer Sanierung als erforderlich an.

In den Gesprächen forderte die Gemeinde allerdings noch einen Nachweis, dass von der ehemaligen Deponie tatsächlich Schadstoffe in den Kochelsee gelangen.  Aus diesem Grunde wurde im Rahmen einer sog. ergänzenden Detailerkundung eine weitere Messstelle im Uferbereich eingerichtet, mit Hilfe derer die Fließrichtung des Grundwassers, bzw. der Wasseraustausch zwischen See und Altablagerung gemessen wurde.

 

Am 19.01.2015 lag der Endbericht für diese ergänzende Detailerkundung der einjährigen Grundwasseruntersuchung vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim (WWA) vor. Über den Zeitraum von einem Jahr (Oktober 2013 – Oktober 2014) wurde an vier Grundwassermessstellen monatlich Grundwassergleichen festgestellt. Großräumig betrachtet lässt sich die Grundwasserfließrichtung im „Zentralbereich“ bis zur Triministraße nach Westnordwest Richtung Kochelsee und Loisachkanal einordnen. Der Gutachter äußerte die Vermutung, dass die Entwässerung des Zentralbereiches durch ein Rohr erfolgt, welches quer über die ehemalige Deponie in den Kochelsee führt. Dieses habe den Erkenntnissen nach zu urteilen, eine Drainagewirkung, so dass der Abfluss hierdurch in den Kochelsee erfolgt. Der Zustrom in das Rohr ist nämlich unbelastet, wohingegen beim Austritt erhöhte Bariumwerte sowie BTEX und PAK (= krebserregender Schadstoff) gemessen wurden.

Die Untersuchungen von 2014 lieferten damit ein nahezu identisches Bild zu der Detailuntersuchung im Jahr 2010. Das aktuelle Gutachten schätzt die Frachten an PAK an der Austrittsstelle ab und kommt zu dem Ergebnis, dass diese zwischen 0,095 g PAK/Tag und 0,5 g PAK/Tag liegen. Es wird angenommen, dass der Gesamtaustrag das Doppelte des zulässigen Höchstaustrages beträgt.

 

Am 20.01.2015 fand zu diesen Feststellungen eine Besprechung im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen über das weitere Vorgehen statt. Nach Stellungnahme des Gutachters, des Wasserwirtschaftsamtes und den Vertretern des Landratsamtes wurde die Erstellung eines Konzeptes für eine Sanierungsuntersuchung sowie darauf basierend die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für eine Sanierungsuntersuchung für unabdingbar gehalten. Sofern die Gemeinde Kochel a. See hier nicht selbstständig tätig wird, ist eine hoheitliche Anordnung weiterer Maßnahmen seitens des Landratsamtes zu erwarten.

 

Damit der erforderliche Sanierungsrahmen ermittelt, festgelegt und beziffert werden kann, wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.01.2015 der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Auftrag an ein Fachbüro in Absprache mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) bis zu einer Höhe von 5.000 Euro zu erteilen. Dem Vertrag mit der GAB bzgl. der Förderung dieser Konzepterstellung wurde im April 2015 vom Gemeinderat zugestimmt.

 

Das Konzept zur Erstellung der Sanierungsuntersuchung, mit deren Hilfe der Sanierungsrahmen bestimmt werden kann, wurde zwischenzeitlich erarbeitet (Lageplan s. Anlage). Der Gemeinde liegen die erforderliche Leistungsbeschreibung sowie das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Sanierungsuntersuchung vor. Ein daraus resultierender aktueller Lageplan ist dieser Vorlage beigefügt.

Die GAB hat nunmehr mit Email vom 11.01.2016 mitgeteilt, dass der nächste Projektschritt (Sanierungsuntersuchung) förderfähig ist und einen entsprechenden Fördervertrag vorgelegt. Nach Abschluss des Vertrages wird die Ausschreibung der Sanierungsuntersuchung in die Wege geleitet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die GAB bereits vor einiger Zeit mitgeteilt hat, dass die (notwendige) Fortführung des Projekts voraussichtlich erhebliche Personaleinbindung bei der Verwaltung verursachen wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die aktuelle Maßnahme wird von der GAB gefördert. Nach Abzug aller bisherigen Kosten liegt der noch ausstehende Eigenanteil der Gemeinde Kochel a. See bei rund 11.100 €. Bisher wurden von der Gemeinde Kochel a. See bereits 33.007,66 € getragen. Ein entsprechender Haushaltsansatz ist in den Haushaltsplanungen mit berücksichtigt. Die Gesamtkosten der aktuellen Maßnahme werden mit 178.000 €/brutto geschätzt. Der Zuschuss beträgt 166.948,38 €.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Sanierungsuntersuchung (998 KB)      
Anlage 2 2 2-237_E-Vertrag_SU_geänderte Fristen (101 KB)