Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0086/2016  

Betreff: Sandy und Martin Auer; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
19.04.2016 
33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 05/2016) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zum Antrag von Sandy und Martin Auer auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 674/8 in Ried, Pfisterbergweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Weidegenossenschaft Ried ist bzgl. der Erschließungssituation des Pfisterberges als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauantragsprüfung anzuhören.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, wenn der Bachlauf/ Entwässerungsgraben auf dem Grundstück unverändert beibehalten wird. Ggf. ist dieser dinglich gegenüber der Gemeinde zu sichern, wenn er nicht bereits wasserrechtlich geschützt ist.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 30.03.2016 (Eingang: 30.03.2016) beantragen Sandy und Martin Auer einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 674/8 in Ried, Pfisterbergweg.

Zu diesem Bauantrag liegt ein bereits im Jahre 2007 genehmigter Bauvorbescheid (Az uBA. 22-VB2007/0454) vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist damit nach den entsprechenden Bestimmungen zu prüfen.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen. Daher ist das Vorhaben in dem besagten Bereich sowohl allgemein zulässig als auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht grundsätzlich entgegen. Jedoch wurde bereits zum genehmigten Vorbescheidsantrag vom Wasserbeschaffungsverband Ried angemerkt, dass es wünschenswert wäre „durch eine ausreichende Grundabtretung die Kurve beim abzureißenden Stadel so großzügig ausgebaut würde, dass alle Lkw mit Anhänger und Langholzfuhrwerke den Pfisterberg erreichen können“. Durch die Waldgenossenschaft Ried wurde bereits im Vorfeld zu diesem Bauantrag mit Schreiben v. 11.03.2016 darauf hingewiesen, dass die Bewirtschaftung der Waldflächen Rieder Vorberg ohne eine Erweiterung der besagten Kurve (bzw. Kreuzung Pfisterbergweg/Dorfstraße) nur sehr eingeschränkt möglich wäre. In einem persönlichen Gespräch von Hr. Bürgermeister Holz mit dem Bauwerber hat dieser auch mündlich zugesagt, die ihm schon bekannten Belange der Waldgenossenschaft Ried zu berücksichtigen. Hier stehe er bereits im Gespräch mit deren Vorstand.

 

Um die Belange der Waldgenossenschaft Ried offiziell in das Verfahren einzubringen, wird daher empfohlen, diese im Rahmen der Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde als Träger öffentlicher Belange (im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen als Waldbesitzer) anzuhören und die Stellungnahme bei der Genehmigung zu berücksichtigen.

Sofern die vorgetragenen Belange dem Vorhaben entgegenstehen würden, empfiehlt die Gemeinde das Vorhaben nach Westen zu verschieben und steht einer gemeinsamen Lösung der möglicherweise bestehenden Erschließungsproblematik des Pfisterberges offen gegenüber.

 

 

Nachtrag gegenüber der Vorlage zur Bau-, Straßen- und Umweltausschusssitzung vom 05.04.2016:

Im Grundstück verläuft ein teilweise verrohrter, teilweise offener Bachlauf, der u. a. auch bei Starkregen als Entlastung für den Überlauf der Quelle der Wasserversorgung Ried dient. Dieser muss erhalten bleiben und darf nicht verschlossen werden. Außerdem darf dieser Bachlauf nur verrohrt werden, wenn der Eigentümer für die Verrohrung in dem Abschnitt künftig gegenüber der Gemeinde die Sicherung und den Unterhalt zusichert. Sollte für das Bauvorhaben eine Verlegung des Kanals erforderlich sein, ist dies nur auf Kosten des Bauwerbers in Abstimmung mit der Gemeinde zulässig.

 

- Erschließung:

Die straßenverkehrsrechtliche Erschließung ist gesichert. Zum Bauvorbescheid lag hinsichtlich der Versorgung mit Trinkwasser eine Bestätigung des Wasserbeschaffungsverbandes Ried vor. Diese wurde noch einmal aktuell angefordert, falls sich an der Situation zwischenzeitlich etwas geändert haben sollte. Dies liegt noch nicht vor.

 

- Stellungnahme der Gemeinde:

Das Vorhaben kann nach Auffassung der Gemeinde Kochel a. See als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung öffentliche Belange nicht berücksichtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Gemeinde Kochel a. See befürwortet eine grundsätzlich positive Behandlung des Antrages aufgrund des genehmigten Bauvorbescheides als auch aus städteplanerischen Gesichtspunkten im Rahmen des § 35 BauGB ohne Durchführung von bauleitplanerischen Schritten (Bebauungsplan, Außenbereichs- oder Innenbereichssatzung), da sich das Dorfgebiet in dieser südlichen Richtung des Ortsteiles nur noch auf dieses Grundstück bezieht. Danach folgt die landwirtschaftliche Festsetzung. Der planerische Wille, dieses Grundstück noch zu dem Ortsbereich Ried zuzuordnen, ist damit eindeutig zum Ausdruck gebracht. Eine Bauleitplanung nur für dieses letzte abschließende Grundstück wäre sowohl aus Verwaltungsvereinfachungsgründen als auch im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung als unverhältnismäßig anzusehen und soll daher nicht erfolgen.

 

Der direkt anschließende Innenbereich verfügt über den gewünschten Dorfcharakter und erfordert durch seine gewachsene Struktur derzeit keine bauleitplanerischen Schritte.

 

- Übereinstimmungen/Abweichungen mit dem Bauvorbescheid:

Das Obergeschoss soll statt mit einem 1,60m hohen Kniestock eine Höhe von 2,00m bekommen. Das scheint bei einer Gebäudehöhe von insgesamt 7,70m vertretbar, wird jedoch abschließend von der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu prüfen sein.

Die Länge/Breite und die Lage des Gebäudes entsprechen dem Bauvorbescheid.

Die vier erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

-


 

 

Stammbaum:
K-0086/2016   Sandy und Martin Auer; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0135/2018   Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg - 1. Tektur v. 12.06.2018 (GBV K-11/2016t1)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0135/2018-01   Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg - 1. Tektur v. 12.06.2018 (GBV K-11/2016t1), erneute Änderung   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK
K-0248/2019   Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Ried, Pfisterbergweg - 1. Tektur v. 12.06.2018 (GBV K-11/2016t1), erneute Änderung vom 11.12.2018   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK