Vorlage - K-0037/2018
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Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 - Herrenkreitleite wird grundsätzlich befürwortet. Mit den Antragstellern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostentragung abzuschließen. Die Planung ist in die Rahmenplanung der Bauleitplanung als künftiges Projekt mitaufzunehmen.
Vormerkung:
Die Eigentümer eines vom Bebauungsplan Nr. 3 - Herrenkreitleite betroffenen Grundstücks beantragen die Änderung dieses Bebauungsplanes. Unter anderem weil im Bebauungsplan die Straßenführung völlig anders geplant ist/war, als diese seit Jahrzehnten tatsächlich verläuft.
Aktuelle Situation: | Bebauungsplan Nr. 3: |
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Da baurechtlich der Bebauungsplan maßgeblich und für alle Beteiligten auch bindend ist, führe dies in der aktuellen Situation dazu, dass das Grundstück nördlich der vorhandenen Straße momentan nicht bebaut werden könnte.
Für die Straßenführung im gültigen Bebauungsplan Nr. 3 spricht, dass mit der geplanten Straße die Grundstücke mittig erschlossen waren.
Für die Beibehaltung der aktuell vorhandenen Straßenführung und Anlagen spricht, dass bei einer Verlegung neben der Straße, Kanal, Kabel- und Wassertrassen usw. zurückgebaut werden müssten. Zur Straßenverlegung besteht darüber hinaus kein zwingender Grund. Die Erschließung könnte auch durch die Festsetzung von Wohnwegen erfolgen.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sind von den Antragstellern im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Keine.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Entfällt.