Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0042/2018  

Betreff: Haushalt 2018; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Buchner, Josef
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.02.2018 
55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
GdeKochelHaushalt2018_2018-02-07  
Gde-Stellenplan-2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Die Kämmerei hat den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung der Anmeldungen und der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen sowie auf Grundlage einer einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 06.02.2018 erstellt (s. Anlage).

Der Gesamthaushalt 2018 weist demnach ein Volumen von 13.607.900 Euro auf, wobei 8.960.100 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 4.647.800 Euro auf den Vermögenshaushalt.

 

Im Rahmen des Spitzengesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich 2018 wurde folgendes Ergebnis erzielt, das sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Kochel a. See auswirkt:

- Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 9,1 % und steigen damit auf ein Rekordniveau von bayernweit 3,66 Mrd. Euro. Allerdings hat die Gemeinde Kochel a. See für das maßgebliche Jahr (2016) eine Steigerung der Steuerkraft um 20,4 % zu verzeichnen, die sich negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2018 auswirkt. Die Schlüsselzuweisung sinkt deshalb von 867.400 Euro im Vorjahr auf 605.400 Euro in 2018.

-  Die Beteiligung der Kommunen am Allgemeinen Steuerverbund bleibt unverändert bei 12,75 %. Der Kommunalanteil beträgt 4,664 Mrd. Euro und steigt damit um 9 % gegenüber 2017.

 

Die Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 47,5 v. H. kalkuliert. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft im maßgeblichen Jahr (2016) sowie der erhöhten Schlüsselzuweisung im Vorjahr 2017, die zu 80 v. H. in die Berechnung der Umlagekraft einfließt, erhöht sich diese von 3.761.682 Euro auf 4.415.574 Euro. Da die Umlagekraft die Basis für die Berechnung der Kreisumlage bildet, erhöht sich diese für 2018 von 1.880.900 Euro (2017) auf 2.097.400 Euro.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr mit je 350 v. H. unverändert. Der Verwaltungshaushalt weist somit ein Volumen in Höhe von 8.960.100 Euro auf. Gegenüber 2017 bedeutet dies einen Rückgang um 769.500 € oder rund 8 % (2017: 9.729.600 Euro)

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 819.500 Euro angesetzt.

Aufgrund der geplanten Investitionen i. H. v. rd. 4.000.000 Euror 2018 ist zum Ausgleich des Vermögenshaushalts zudem eine Rücklagenentnahme in Höhe von 788.700 Euro und eine Kreditaufnahme mit 1.800.00 Euro eingeplant.

 

Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen zu beschließen:

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen

für das Haushaltsjahr 2018

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende

Haushaltssatzung

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              8.960.100 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              4.647.800 Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  350 v. H.

2. Gewerbesteuer  350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

 

 Gemeinde Kochel a. See

 Kochel a. See,

 

 Thomas W. H o l z

  Erster Bürgermeister

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GdeKochelHaushalt2018_2018-02-07 (333 KB)      
Anlage 2 2 Gde-Stellenplan-2018 (26 KB)