Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0013/2018-03  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See in Kochel a. See, Friedzaunweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.02.2018 
55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zum Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Die Kreisbrandinspektion Bad Tölz-Wolfratshausen beabsichtigt die Anschaffung zweier Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1) für den Landkreis. Aus einsatztaktischen Gründen soll jeweils eines dieser Fahrzeuge im Norden und im Süden stationiert werden. Da aktuell die Leiter der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL) aus den Gemeinden Egling und Kochel a. See kommen, wurde die Leitung der jeweiligen Ortsfeuerwehren angefragt.

Die Gemeinde Egling hat sich bereits positiv geäußert und wird einen Stellplatz für den ELW 1 errichten. 1. Kommandant Hubert Resenberger und 2. Kommandant Stephan Sziedat von der Freiwilligen Feuerwehr Kochel a. See sind in dieser Angelegenheit auf den Verfasser zugekommen und haben berichtet, dass für das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See in diesem Zusammenhang die Erweiterung um zwei Stellplätze zu begrüßen wäre.

 

Der Anbau soll im Westen des Gerätehauses erfolgen.

Ob dieses Vorhaben baurechtlich genehmigungsfähig ist, wird nun über den Antrag auf Vorbescheid geprüft.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr eingetragen.

 

Da umliegend gewerbliche Nutzungen vorhanden sind, ist die Art der Bebauung grds. als zulässig anzusehen. Auch sind die geplanten Aufmaße nicht abweichend von der bestehenden und umgebenden Bebauung, so dass keine Bauleitplanung erforderlich sein wird. Der Vorbescheid soll insbesondere klären, welche der Variante(n) sich in die umgebende Bebauung einfügt und grds. genehmigungsfähig wäre.

 

Weitere Detailfragen sind im Rahmen der späteren Baugenehmigung abschließend zu klären.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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