Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0169/2017-01  

Betreff: Abbruch einer bestehenden Terassenüberdachung und Anbau an das vorhandene Wohnhaus in Kochel a. See, Graseckstraße (K-05/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.03.2018 
56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zum Antrag auf Abbruch der best. Terrassenüberdachung und Anbau an das best. Wohnhaus wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Mit Schreiben vom 25.02.2018 (Eingang 01.03.2018) wird der Abbruch der bestehenden Terrassenüberdachung und der Anbau an das best. Wohnhaus beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist laut Flächennutzungsplan Fläche für Wohnbaufläche.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Eine GRZ-Berechnung liegt nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der Grundstücksgröße und der umliegenden Bebauung der vorhandene Rahmen eingehalten wird.

Die Höhe des Gebäudes ändert sich nicht.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnamegebot ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Bei einer Wohnung sind die drei Stellplätze ausreichend.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt.