Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0053/2018  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Walchensee, Dainingsbachweg (K-VB 04/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.03.2018 
56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Walchensee, Dainingsbachweg, wird grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt, falls der Nachweis einer ausreichenden Erschließung erbracht werden kann.

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 11.02.2018 (Eingang 15.02.2018) wird in Walchensee, Dainingsbachweg die Errichtung eines Wohnhauses beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für Wohnbaufläche.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

1. Planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens?

2. Bestehen hinsichtlich der konkreten Vorhabenplanung zu berücksichtigende

Einschränkungen oder Vorgaben?

3. Ist eine Befahrbarkeit des Grundstückes über das Flurstück 3205/12, Gemar-

kung Kochel a. See gegeben (eingetragenes Wegerecht)?

 

Zu 1)

Die grundsätzliche Zulässigkeit wird sich nach der Frage richten, ob das Vorhaben dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzurechnen ist.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wäre das Vorhaben dem Innenbereich zuzuordnen, da die Abstände zwischen den vorhandenen Bebauungen auf eine Baulücke schließen lassen. Damit wäre das Vorhaben allgemein zulässig.

Sollte man von einer Außenbereichslage ausgehen, wäre das Vorhaben als sonstiges Vorhaben zulässig. Dies ist insbesondere auch anzunehmen, da es sich um eine Fläche für die Wohnbebauung laut Flächennutzungsplan handelt und damit an der Stelle durchaus zulässig sein kann. Eine Vorbildwirkung, die das planerische Eingreifen der Gemeinde nötig machen würde, wird nicht befürchtet.

 

Zu 2)

Da die konkrete Vorhabenplanung nicht bekannt ist, kann auch keine abschließende Auskunft gegeben werden. Als allgemeiner Hinweis ist auf die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde sowie auf das Erfordernis einer Kleinkläranlage hinzuweisen.

Die beantragte Höhenentwicklung kann mangels Geländedarstellung sowie mangels Nachweis über die umgebende Bebauung nicht abschließend geprüft werden und muss daher entweder durch die Untere Bauaufsichtsbehörde abgeklärt oder im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens überprüft werden.

 

Zu 3)

Da das Wegerecht nicht im Wortlaut oder als Eintragung beigefügt wurde, kann dies von der Gemeinde nicht überprüft werden.

 

Weitere Belange:

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten oder später zu erbringenden Nachweise durch die Antragsteller in diesem Verfahren.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.

 

- Stellplätze:

Bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt.