Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0093/2016  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; Antrag GRM Hoffmann-Sailer auf Änderung des Geltungsbereiches
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
10.05.2016 
34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2016-04-07 Hoffmann-Sailer-Bebauungsplan26  

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 


Vormerkung:

Hinsichtlich der Details zum Antrag von GRM Hoffmann-Sailer v. 07.04.2016 zum Bebauungsplan Nr. 26 – Rothenberg Süd wird auf die Anlage verwiesen.

 

Die Mitglieder des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses haben sich in zwei Sitzung dezidiert auch exakt mit dem im Antrag benannten Bereich befasst. Dabei wurde klar, dass die Gemeinde als Eigentümerin dieser Flächen auch weiterhin die freie Entscheidung habe, was mit diesen Grundstücken tatsächlich geschehen sollte. Ein Festsetzung im Bebauungsplan verpflichtet keinesfalls zur Umsetzung dessen Vorgaben, erhält aber die Möglichkeit irgendwann einmal tätig zu werden.

 

Sollte der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses gefolgt werden, ist dieser Antrag abzulehnen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-04-07 Hoffmann-Sailer-Bebauungsplan26 (328 KB)