Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0077/2018  

Betreff: Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-07/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.04.2018 
57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zum Bauantrag auf Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Zufahrt zur Grundstückserschließung zentral auf der Westseite des Grundstücks und nicht mehr im Kreuzungsbereich auf der Südseite oder als direkte Einndung in die Bundesstraße 11 auf der Ostseite des Grundstücks einzuplanen.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 27.02.2018 (Eingang 29.03.2018) wird in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, der Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Keine ausschlaggebenden Änderungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Jedoch sollten aus Verkehrssicherungsgründen insbesondere im Kreuzungsbereich auf der Südseite des Grundstücks sowie als direkte Einmündung in die Bundesstraße 11 auf der Ostseite des Grundstücks keine Zufahrten mehr vorgesehen werden. Aufgrund der beengten Straßenverhältnisse sollte daher nur eine zentrale Zufahrt auf der Westseite zur Grundstückserschließung vorgesehen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine