Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0078/2018-01  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Badstraße (GBV K-VB 08/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.04.2018 
57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Badstraße, wird grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen für die Variante mit Satteldach erteilt. Die Details der baulichen Ausnutzbarkeit so-wie alle übrigen Belange bleiben dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 23.03.2018 (Eingang 26.03.2018) wird in Kochel a. See, Badstraße, die Errichtung eines Wohnhauses im Rahmen eines Vorbescheidsantrages angefragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für Wohnbaufläche.

 

Im Vorbescheid werden zwei Varianten eingereicht: Eine Ausführung in Satteldach und eine mit Flachdach. Zu beiden wird die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Höhenentwicklung sowie der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes angefragt.

 

Die Höhen der beantragten Gebäude sind unterhalb der in diesem Gebiet ansonsten bestehenden Gebäudehöhen beantragt, so dass von einem „Einfügen“ ausgegangen werden kann. Die vorgesehene Abgrabung des Hanges wäre durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.

 

Mit den beiden Varianten in Bezug auf die Dachgestaltung hat sich der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.04.2018 intensiv beschäftigt:

Die Gestaltung mit einem begrünten Flachdach, könnte zwar einerseits analog den Vorschriften der Garagen- und Stellplatzsatzung für Garagen in Hanglage entsprechen. Weiterhin könnte man in einer Gesamtbetrachtung die nicht zu vernachlässigenden Flachdachbauten in der näheren Umgebung (Garagenanlage, Gebäude im St. Annaheim usw.) für die Beurteilung heranziehen, doch sind diese nicht als zwingende Referenzpunkte anzusehen.

Insgesamt sind die Mitglieder des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses daher einhellig zum Ergebnis gekommen, dass auch in der Vergangenheit stets sehr viel Wert auf die für das Gemeindegebiet übliche Satteldach-Form gelegt wurde. Um keinen neuen Bezugsfall für künftige Baugesuche v. a. in diesem Bereich zu schaffen, wurde daher auch in dem vorliegenden Fall der Variante mit dem Satteldach der Vorzug gegeben.

 

Die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes ist auch ohne detaillierte Berechnung der GRZ aufgrund der Länge und Breite des Vorhabens und dem Abgleich mit der sonstigen Bebauungsdichte im Wohnbaubereich in Kochel a. See im Grundsatz zu bejahen.

 

Folgende weiteren Belange wurden geprüft:

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich daher nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung bleibt dem Genehmigungsverfahren abschließend vorbehalten. Bei einer überschlägigen Betrachtung ist jedoch davon auszugehen, dass diese im Rahmen des vorhandenen Umfeldes liegt.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Das Grundstück ist bereits bebaut und daher erschlossen.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Stellplätze:

Die Prüfung der Stellplatzfrage bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt.