Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0100/2018  

Betreff: Sanierungsmaßnahmen und Umbau der Bestandswohnung, Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße (GBV K-08/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.05.2018 
58. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und dem Umbau der Bestandswohnung mit Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 06.04.2018 (Eingang 12.04.2018) werden Sanierungsmaßnahmen und der Umbau der Bestandswohnung mit Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Die durch den Umbau entstehenden geringfügigen Änderungen sind im Verhältnis zu der vorhandenen Grundstücksgröße nicht relevant.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Beeinträchtigung zu erwarten.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen. V. a. sind in der näheren Umgebung bereits entsprechende Quergiebel genehmigt worden.

 

- Stellplätze:

Es ist davon auszugehen, dass auf dem Grundstück genügend Stellplätze nachgewiesen werden können. Es sind 5 Stellplätze nachgewiesen. Da allerdings die Berechnung für das Gesamtgrundstück anhand des gemeindlichen Stellplatzfaktors nicht vorliegt, ist dies im Rahmen der weiteren Antragsbehandlung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt abschließend zu klären.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


 

 

Stammbaum:
K-0100/2018   Sanierungsmaßnahmen und Umbau der Bestandswohnung, Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße (GBV K-08/2018)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0139/2019   Sanierung und Umbau der Bestandswohnung, Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße - 1. Tektur v. 02.04.2019 (GBV K-08/2018/T1)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK