Die Sicherungsmaßnahme „Beschilderung“ ist von der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See anzuordnen. Die Unternehmer/ Bauunternehmer müssen unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans Anordnungen darüber einholen wie die Baustelle mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Sperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Kenntnisse über die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen (RSA) sind für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung notwendig. Die Vorlage von RSA 21 Schulungsnachweisen nach MVAS 99 werden erbeten.
Um eine ordentliche Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung gewährleisten zu können, muss der für die Baustelle verantwortliche Unternehmer sich frühzeitig, mind. jedoch 10 Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten, unter Vorlage der o.g. Unterlagen, an die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See wenden und eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Die Arbeiten im und neben dem öffentlichen Straßenraum ohne vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 75 € geahndet werden.
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)
- Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag auf Verlängerung der Verkehrsrechtlichen Anordnung
- Antrag für die vorübergehende Errichtung einer Halteverbotszone
- Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
- Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung
Antrag auf Drehgenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund |
Friedhofsverwaltung
Aufstellen oder Verändern von grabmalen und andren baulichen Anlagen auf Friedhöfen |
Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts |
Wahlen
Administration Informationsregister IWS |
Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer |
Wahl-/Abstimmungs-/Eintragungsschein mit Briefwahlunterlagen |
Bankverbindungen:
Gemeinde Kochel a. See
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
BIC: BYLADEM1WOR
IBAN: DE19 700543060000102285
Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg
BIC: GENODEF1EUR
IBAN: DE54 7016 9333 0000 8011 78
Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
BIC: BYLADEM1WOR
IBAN: DE 29 7005 4306 0000 1210 20
Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg
BIC: GENODEF1EUR
IBAN: DE51 7016 9333 0000 8012 32
Sicherheit
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Kochel a. See die Firma Komuna GmbH in Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.