Parken, © Pixabay

Parkraum-Konzept

Häufig gestellte Fragen zum Parkraum-Konzept / Parkgebührenverordnung (FAQs) 

Warum führt die Gemeinde Kochel a. See Parkgebühren ein?

Die Gemeinde Kochel a. See unterhält insgesamt über 40 Parkplätze im gesamten Gemeindegebiet. Hier entsteht ein nicht unerheblicher Aufwand. Die Parkgebühren, wie sie in anderen Gemeinden und Städten schon lange üblich sind, werden nur an 24 Parkplätzen eingeführt und für den Unterhalt, die Pflege und die Reinigung der Parkflächen erhoben.

Welche Parkplätze im Gemeindegebiet sind kostenlos?

Nur ein Teil der über 40 Parkplätze im Gemeindegebiet Kochel a. See sind gebührenpflichtig. Insbesondere folgende Parkmöglichkeiten stehen gebührenfrei zur Verfügung:

- Parkplatz B11/nördl. Ortseingang, Kochel a. See

- Parkplatz Bahnhof u. Tourist Information, Kochel a. See

- Parkplatz Bahnhofstraße/Friedzaunweg, Kochel a. See (2 Std. gebührenfrei)

- Parkplätze am Sportgelände/trimini-Straße, Kochel a. See

- Parkplatz Schmied-von-Kochel-Platz, Kochel a. See

- Parkplatz Rathaus, Kochel a. See (max. 2 Std. gebührenfrei)

- Parkplätze an der Bundesstraße 11/Ortskern, Kochel a. See

- Parkplatz Haus des Gastes „Heimatbühne“, Kochel a. See

- Parkplatz an der Bundesstraße 11/Kesselberg Mitte

- Parkplatz Tourist Information, Walchensee (max. 2 Std.)

Parkgebühren, Parkzeit, Parkdauer

Am Parkplatz P 3 (OT Kochel a. See, Bahnhofstraße/Friedzaunweg) sind die ersten 120 Minuten mit Parkschein gebührenfrei.

Stundentickets für eine, zwei oder drei Stunden Parkzeit werden an allen gebührenpflichtigen Parkplätzen angeboten.

Stundentickets:      bis 1. Stunde:         2,00 Euro

                               bis 2. Stunde:         4,00 Euro

                               bis 3. Stunde:         6,00 Euro

Tagesticket:           ab der 4. Stunde:    7,00 Euro

Tagestickets werden an allen gebührenpflichtigen Parkplätzen angeboten.

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, es sei denn für bestimmte Parkflächen findet eine gesonderte Regelung Anwendung.

Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden, es sei denn für bestimmte Parkflächen findet eine gesonderte Regelung Anwendung. Die an einem Parkscheinautomaten der Gemeinde Kochel a. See erworbenen Parktickets haben auch an allen weiteren von der Gemeinde Kochel a. See betriebenen Parkplätzen im Rahmen ihrer Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit.

Zusätzlich zur Gebühr für ein Tagesticket wird der Tageskurbeitrag nach der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Kochel a. See (Kurbeitragssatzung) in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Dieser kann auch an den gemeindlichen Parkautomaten entrichtet werden.

Gibt es die Möglichkeit eine Jahreskarte zu erwerben?

Ein Zeitparkausweis kann für Personen, die vom Kurbeitrag befreit sind, auf Antrag ausgestellt werden. Dies sind:

-    Schwerbehinderte deren Grad der Behinderung 100 Prozent beträgt und deren eingetragene Begleitperson mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehinderten-Ausweis,- Personen, die sich nur zur Berufsausübung, Ausbildung oder Studium im Kurgebiet aufhalten. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Visitenkarte oder Bestätigungsschreiben des Arbeitsgebers, Immatrikulationsbescheinigung) ist hierfür zu erbringen und der Gemeinde Kochel a. See vorzulegen

- Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Kochel a. See ihre Hauptwohnung haben, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung, in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,

- Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kochel a. See haben.