Tageskurbeitrag, © Tourist Information Kochel a. See - Daniel Weickel

Tageskurbeitrag

Die Gemeinde Kochel a. See erhebt als staatlich anerkannter Luftkurort grundsätzlich einen Kurbeitrag auch von Tagesgästen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Aktuell beträgt dieser Kurbeitrag 1,- Euro für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. 

Grundlage für die Erhebung des Kurbeitrags ist § 4 Abs. 3 unserer Kurbeitragssatzung. Diese wiederum beruht auf dem bayerischen Kommunalabgabengesetz. Gemäß Art. 7 KAG können die Gemeinden im Rahmen der Anerkennung zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken der Kurgäste dienen, einen Beitrag erheben.

Seit dem 01. Januar 2025 wird der Kurbeitrag für Tagesgäste nicht mehr flächendeckend erhoben, sondern nur noch dort, wo Tagesgäste gezielt touristische Einrichtungen in Anspruch nehmen. Der Tageskurbeitrag wird hier entweder durch die touristische Einrichtung selbst zusätzlich zum Eintrittsgeld oder Fahrpreis erhoben, oder der Tagestourist wird durch dort positionierte Tafeln, die zur Zahlung per App (z.B. Parkster, Easypark) oder an einem eigens hierfür bereitstehenden Automaten, zur Entrichtung des Tageskurbeitrags angehalten. Die Benutzung von öffentlichen Wanderwegen auf dem Gemeindegebiet löst keine Kurbeitragspflicht aus. Damit will die Gemeinde dem durch die Bayerische Verfassung gewährten uneingeschränkten Zugang zur Natur Genüge tun. 

Bitte beachten Sie, dass an denjenigen Örtlichkeiten, wo der Kurbeitrag für Tagesgäste explizit erhoben wird, eine Pflicht zur Entrichtung besteht. Die sporadischen Kontrollen erfolgen durch den kommunalen Zweckverband.