Beschluss:
Die Gemeinde Kochel a. See nimmt den Antrag zur Einsetzung einer Kreistag-Arbeitsgruppe „Wasserrechte“ zur Kenntnis. Da das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als Staatsbehörde in den Wasserrechtsverfahren zum Be-trieb des Walchenseekraftwerks „Herrin des Verfahrens“ ist, stellt sich die Frage, wie die Stellungnahme des Kreistages Bad Tölz-Wolfratshausen hier konkret ausfallen soll. Insofern wäre es vor allem wichtig, dass die Gebietskörperschaft Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die Anliegen der stark betroffenen Kommunen unterstützt und deren Interessen ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Kochel a. See, dass in diese Arbeitsgruppe auch je ein/e Vertreter/in der Gemeinden Kochel a. See, Jachenau und Lenggries mit identischen Mitwirkungsrechten entsandt werden kann.