Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Tagesordnung - 26. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See  

Bezeichnung: 26. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See
Datum: Di, 26.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Regularien      
Ö 1.1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 1.3  
Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind  
K-08/2022  
     
   
Ö 1.4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022 - öffentlicher Teil -  
K-08/2022  
     
   
Ö 2  
Berichte des Bürgermeisters      
Ö 3     Bauanträge und Bauvoranfragen      
Ö 3.1  
Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit in Kochel a. See, Herzogstandweg (974/2022)  
K-0127/2022  
Ö 4     Tourismus im Zwei-Seen-Land      
Ö 4.1  
Wanderwegkonzept Tölzer Land Süd; Projektphase II im Rahmen des LEADER-Förderprogramms, Beteiligung  
K-0125/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd in der Projektphase II, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER. Sie beauftragt die Stadt Bad Tölz als Projektträgerin/LEAD-Partnerin mit der Antragstellung und Projektabwicklung. Gleichzeitig sichert die Gemeinde Kochel a. See zu, die aus der vorgesehenen Förderung auf ihrem Gemeindegebiet entstehenden Pflichten zu erfüllen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projektphase II des Wanderwegekonzeptes belaufen sich laut der Kosten-Plausibilisierung auf 384.415 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und abzüglich der zu erwartenden Förderung durch das EU-Programm LEADER (50% der förderfähigen Netto-Kosten). Die Gemeinde Kochel a. See wird die für sie anfallende finanzielle Beteiligung übernehmen.

Die Stadt Bad Tölz wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt zum Abschluss des Kalenderjahres eine anteilige Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Endabrechnung mit den beteiligten Partnern abzgl. der zu erwartenden Förderung. Die Rechnungsbelege werden mit der Abschlussrechnung übermittelt. Etwaige Abweichungen bei der anschließenden Auszahlung der Fördergelder werden anteilig verrechnet.

Die Gemeinde Kochel a. See verpflichtet sich, die für die LEADER-Förderung vorgegebene Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab der LEADER-Abschlusszahlung einzuhalten. Sie ist außerdem damit einverstanden, dass die Förderstelle zu Kontrollzwecken einen Zugang zum Internetportal mit den Beschilderungsplänen erhält.

Bei Nichteinhaltung dieser Zweckbindungsfrist werden seitens der Förderstelle ggf. Fördergelder zurückgefordert. Jeder Projektpartner haftet in diesem Fall für seinen Anteil aus dem Förderprogramm.

 

   
    26.07.2022 - Gemeinderat Kochel a. See
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd in der Projektphase II, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER. Sie beauftragt die Stadt Bad Tölz als Projektträgerin/LEAD-Partnerin mit der Antragstellung und Projektabwicklung. Gleichzeitig sichert die Gemeinde Kochel a. See zu, die aus der vorgesehenen Förderung auf ihrem Gemeindegebiet entstehenden Pflichten zu erfüllen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projektphase II des Wanderwegekonzeptes belaufen sich laut der Kosten-Plausibilisierung auf 384.415 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und abzüglich der zu erwartenden Förderung durch das EU-Programm LEADER (50% der förderfähigen Netto-Kosten). Die Gemeinde Kochel a. See wird die für sie anfallende finanzielle Beteiligung übernehmen.

Die Stadt Bad Tölz wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt zum Abschluss des Kalenderjahres eine anteilige Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Endabrechnung mit den beteiligten Partnern abzgl. der zu erwartenden Förderung. Die Rechnungsbelege werden mit der Abschlussrechnung übermittelt. Etwaige Abweichungen bei der anschließenden Auszahlung der Fördergelder werden anteilig verrechnet.

Die Gemeinde Kochel a. See verpflichtet sich, die für die LEADER-Förderung vorgegebene Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab der LEADER-Abschlusszahlung einzuhalten. Sie ist außerdem damit einverstanden, dass die Förderstelle zu Kontrollzwecken einen Zugang zum Internetportal mit den Beschilderungsplänen erhält.

Bei Nichteinhaltung dieser Zweckbindungsfrist werden seitens der Förderstelle ggf. Fördergelder zurückgefordert. Jeder Projektpartner haftet in diesem Fall für seinen Anteil aus dem Förderprogramm.

 

Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0

Ö 5  
Anfragen