Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wanderwegkonzept Tölzer Land Süd; Projektphase II im Rahmen des LEADER-Förderprogramms, Beteiligung   

26. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0125/2022 Wanderwegkonzept Tölzer Land Süd; Projektphase II im Rahmen des LEADER-Förderprogramms, Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0007/2018
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Weickel, Daniel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

r den Südteil des Tölzer Landes wird aktuell ein gemeinsames Wanderwegekonzept umgesetzt. Folgende Gemeinden/ Städte beteiligen sich daran:

-          Bad Heilbrunn

-          Benediktbeuern

-          Bichl

-          Gaißach

-          Greiling

-          Kochel a. See

-          Lenggries

-          Reichersbeuern

-          Sachsenkam

-          Schlehdorf

-          Wackersberg

und Bad Tölz.

Des Weiteren sind noch die Brauneck-Bergbahn und die DAV-Sektionen Tutzing, Tölz, Lenggries und München, sowie der Alpine Ski-Club e. V. München Partner des Projektes.

r das Projekt (Phase I) wurde ein Förderantrag für das EU-Programm LEADER bewilligt. Die Gemeinde Lenggries war Projektträgerin/LEAD-Partnerin für die Projektphase I Konzeptionsphase. Die Phase I beinhaltete:

-          Definition des Projektgebietes und Erfassung des aktuellen Wegenetzes

-          Vordigitalisierung im GIS unter Mitarbeit der Gemeinden

-          Konzeption in Zusammenarbeit mit Antragsteller

-          Datenaufnahme und Planung inkl. digitalem Kataster und Überarbeitung der Kartographie (Aktualisierung Wegenetz etc.)

-          Ermittlung des Bedarfs nach Gemeindegebieten an Beschilderung, Übersichts- und Informationstafeln, als Basis für die Kostenermittlung und Umsetzung in Phase II

Die Projektphase I ist inzwischen abgeschlossen.

 

Die Projektphase II Umsetzungsphase wird sich nun anschließen. Auch für diese Phase wird ein Förderantrag für das EU-Programm LEADER gestellt. Projektträgerin/LEAD-Partnerin für die Phase II wird die Stadt Bad Tölz sein. Auf Basis des in Phase I erarbeiteten Konzeptes soll in Phase II umgesetzt werden:

-          Beschilderung/Ausweisung mit einheitlichen Schildern, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I

-          einheitliche Übersichts- und Informationstafeln, z. B. an Wanderparkplätzen, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I

-          sowie in begründeten Fällen (wie z. B. Lenkungsfunktion, Lückenschluss, Aufwertung) Maßnahmen zur Verbesserung der Wegequalität

 

Die Gemeinde Kochel a. See hat mit ihrer Freigabe des Beschilderungsplanes am Ende der Projektphase I bestätigt, dass der erarbeitete Beschilderungsplan inhaltlich umgesetzt werden soll und die Beschilderung an den vorgesehenen Orten angebracht bzw. aufgestellt werden kann. Der im Konzept der Phase I erarbeitete Beschilderungsplan stellt dabei die gewünschte Beschilderung dar. Sollten bei der Umsetzung des Konzeptes nicht vorhergesehene Änderungen notwendig werden, stellt dies nicht das komplette Konzept in Frage.

Ein Vorsteuerabzug ist laut den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für das Projekt nicht möglich. Für den Anteil der Förderung muss die Kommune den jeweiligen Mehrwertsteueranteil tragen. Die voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde Kochel a. See errechnen sich folgendermaßen:

 

 

 Netto-Kosten Kochel a. See laut Kosten-Plausibilisierung:   51.156 Euro

 + (zuzüglich) gesetzliche Mehrwertsteuer

 - (abzüglich) der zu erwartenden Förderung aus dem EU-Programm LEADER

   (50% der förderfähigen Netto-Kosten)

 _________________________________________________________

 = Finanzieller Anteil der Gemeinde Kochel a. See

 

r das Projekt ist aufgrund der geplanten LEADER-Förderung eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab der LEADER-Abschlusszahlung an die Stadt Bad Tölz einzuhalten. Die Gemeinde Kochel a. See muss in dieser Zeit die ausgeschilderten Wege in Stand halten, die Beschilderung pflegen, kaputte oder fehlende Schilder auf eigene Kosten ersetzen und allen weiteren Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid nachkommen.

 

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd in der Projektphase II, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER. Sie beauftragt die Stadt Bad Tölz als Projektträgerin/LEAD-Partnerin mit der Antragstellung und Projektabwicklung. Gleichzeitig sichert die Gemeinde Kochel a. See zu, die aus der vorgesehenen Förderung auf ihrem Gemeindegebiet entstehenden Pflichten zu erfüllen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projektphase II des Wanderwegekonzeptes belaufen sich laut der Kosten-Plausibilisierung auf 384.415 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und abzüglich der zu erwartenden Förderung durch das EU-Programm LEADER (50% der förderfähigen Netto-Kosten). Die Gemeinde Kochel a. See wird die für sie anfallende finanzielle Beteiligung übernehmen.

Die Stadt Bad Tölz wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt zum Abschluss des Kalenderjahres eine anteilige Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Endabrechnung mit den beteiligten Partnern abzgl. der zu erwartenden Förderung. Die Rechnungsbelege werden mit der Abschlussrechnung übermittelt. Etwaige Abweichungen bei der anschließenden Auszahlung der Fördergelder werden anteilig verrechnet.

Die Gemeinde Kochel a. See verpflichtet sich, die für die LEADER-Förderung vorgegebene Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab der LEADER-Abschlusszahlung einzuhalten. Sie ist außerdem damit einverstanden, dass die Förderstelle zu Kontrollzwecken einen Zugang zum Internetportal mit den Beschilderungsplänen erhält.

Bei Nichteinhaltung dieser Zweckbindungsfrist werden seitens der Förderstelle ggf. Fördergelder zurückgefordert. Jeder Projektpartner haftet in diesem Fall für seinen Anteil aus dem Förderprogramm.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0