Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Garage in Urfeld (GBV K-VB 06/2019)  

71. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0127/2019 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Garage in Urfeld (GBV K-VB 06/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0072/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 12.02.2019 (Eingang 28.02.2019) wurde die Errichtung eines Einfamilienhauses (Zwei-Personenhaushalt mit ca. 95 m² Wohnfläche) in Urfeld beantragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 zwar das Einvernehmen erteilt, dabei aber bereits auf die schwierige Außenbereichslage und die dem Bauvorhaben widersprechenden Festsetzungen im Flächennutzungsplan hingewiesen. Exakt aufgrund dieser Punkte wurde dieses Vorhaben von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen schließlich abgelehnt.

Nunmehr wird mit Schreiben v. 24.05.2019 auf dem benachbarten Grundstück die Aufstockung einer vorhandenen Garage zu Wohnzwecken beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes nicht überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben in Form des Flächennutzungsplanes entgegen.

 

- Erschließung:

Aufgrund der vorhandenen Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass das Grundstück auch erschlossen ist. Über die vorhandene Wasserleitung könnte auch das beantragte Vorhaben (auf Kosten der Bauherren) versorgt werden.

 

Es ist fraglich ob diese Aufstockung zu Wohnbauzwecken im Außenbereich zulässig ist. Das Vorhaben könnte aber als sonstiges Vorhaben im Außenbereich eingestuft werden. Es entsteht mit diesem Vorhaben kein neues Baufeld und bereits für den ursprünglichen Bauantrag wurde seitens der Gemeinde die geringfügige Auswirkung auf den Außenbereich als vernachlässigbar eingestuft.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Garage in Urfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0