Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg (GBV K-21/2019)  

73. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0161/2019 Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg (GBV K-21/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 23.07.2019 (Eingang 29.07.2019) wird die Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gemäß Flächennutzungsplan als „Fläche für Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung ändert sich lediglich in Bezug auf die Höhe auf eine Firsthöhe von insgesamt 7,29 m sowie bezüglich der dann vorhandenen Zweigeschossigkeit. Die Höhe ist in diesem Bereich des Bergfeldweges nicht unüblich und liegt im Rahmen der umgebenden prägenden Bebauung. In der näheren prägenden Umgebung sind ebenfalls zweigeschossige Einfamilienhäuser vorhanden.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der rechnerische Nachweis liegt nicht vor. Aufgrund der Grundstücksbeschaffenheit ist jedoch davon auszugehen, dass genügend Raum für erforderliche Stellplätze vorhanden ist. Daher wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Untere Bauaufsicht im Rahmen der weiteren Antragsprüfung den entsprechenden Nachweis einholen zu lassen.

 


Beschluss:

 

Für den Antrag auf Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0