Auszug - Gemeindewahlen 2020, Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG, Nr. 6 GLKrWBek
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Dieser muss gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG aus folgendem Personenkreis entstammen: Erster Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft. Nicht berufen werden kann aber insbesondere, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG und der Nr. 6 GLKrWBek wird zur Wahlleiterin für die Gemeindewahlen 2020 Fr. Nicole Lutterer und zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Gemeindewahlen 2020 Fr. Daniela Koller berufen.