Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße (GBV K-VB 09/2019)  

77. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:42   (öffentlich ab 18:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0237/2019 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße (GBV K-VB 09/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias  Abteilung Tourismus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende teilt mit, dass Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO auszuschließen ist. Gemeinderatsmitglied Resenberger hat den Vorbescheid zum Neubau der öffentlichen WC-Anlage kostenfrei entwickelt und gezeichnet.

 

Beschluss:

 

Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger ist von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See beantragt den Neubau einer WC-Anlagen für den öffentlichen Bedarf in der Seestraße in Walchensee.

Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt:

  1. Ist eine öffentliche WC-Anlage an dieser Stelle genehmigungsfähig?
  2. Werden besondere Anforderungen an diese Abwasseranlage im Hinblick auf das dezentrale Abwasserkonzept in Walchensee und die Nähe zum Walchensee gestellt?
  3. Ist die Größe der öffentlichen WC-Anlage ausreichend?

 

Die Fragen können im Rahmen der Überprüfung des gemeindlichen Einvernehmens wie folgt beantwortet werden:

 

Zu 1. Genehmigungsfähigkeit:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes daher nicht überein.

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben lediglich in Form des Flächennutzungsplanes entgegen. Hier soll der Vorbescheid die Realisierungsmöglichkeiten überprüfen.

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert, sofern die Zustimmung des Wasserbeschaffungsverbandes vorliegt.

Das Vorhaben soll wegen seiner besonderen Zweckbestimmung ausdrücklich im Außenbereich ausgeführt werden, damit eine ordentliche Entsorgung erfolgen kann und somit die Natur nicht weiter mit den Fäkalien unkontrolliert verunreinigt wird.

 

Zu 2. und 3. besondere Anforderung und Größe:

Diese Fragen sind von den Fachbehörden im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und im Wasserwirtschaftsamt Weilheim zu klären.

 

Aus Reihen des Gremiums wird beanstandet, dass die Norm zu klein ist und die Räume vergrößert werden müssen. Der Vorsitzende erwidert, dass die für diese Planung verwendeten Maße den üblichen Normmaßen entsprechen. Aber auch die Frage der Größe der einzelnen Kabine werde man gerne mit den entsprechenden Fachbehörden erörtern.

 


Beschluss:

 

Für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0