Vorlage - K-0237/2019
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Beschlussvorschlag:
Für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vormerkung:
Die Gemeinde Kochel a. See beantragt den Neubau einer WC-Anlagen für den öffentlichen Bedarf in der Seestraße in Walchensee.
Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt:
- Ist eine öffentliche WC-Anlage an dieser Stelle genehmigungsfähig?
- Werden besondere Anforderungen an diese Abwasseranlage im Hinblick auf das dezentrale Abwasserkonzept in Walchensee und die Nähe zum Walchensee gestellt?
- Ist die Größe der öffentlichen WC-Anlage ausreichend?
Die Fragen können im Rahmen der Überprüfung des gemeindlichen Einvernehmens wie folgt beantwortet werden:
Zu 1. Genehmigungsfähigkeit:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:
Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes daher nicht überein.
- öffentliche Belange:
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben lediglich in Form des Flächennutzungsplanes entgegen. Hier soll der Vorbescheid die Realisierungsmöglichkeiten überprüfen.
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert, sofern die Zustimmung des Wasserbeschaffungsverbandes vorliegt.
Das Vorhaben soll wegen seiner besonderen Zweckbestimmung ausdrücklich im Außenbereich ausgeführt werden, damit eine ordentliche Entsorgung erfolgen kann und somit die Natur nicht weiter mit den Fäkalien unkontrolliert verunreinigt wird.
Zu 2. und 3. besondere Anforderung und Größe:
Diese Fragen sind von den Fachbehörden im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und im Wasserwirtschaftsamt Weilheim zu klären.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine
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