Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Am Sonnenstein und Kiensteinweg (Bebauungsplan Nr. 24); Planung der Erschließungsanlagen, weiteres Vorgehen  

78. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0223/2019 Am Sonnenstein und Kiensteinweg (Bebauungsplan Nr. 24); Planung der Erschließungsanlagen, weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für die Erschließungsplanung des Baugebiets Bebauungsplan Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg wurde im Juni/Juli 2015 zwischen der Gemeinde Kochel a. See und der Ingenieurgemeinschaft Miklautz/Schulte ein Ingenieurvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet als zusammengefasstes Objekt unter anderem die Planung der Erschließungsstraßen „Am Sonnenstein“ und „Kiensteinweg“ sowie deren Verbindung zwischen den Bauparzellen 1/2 und 6/7.

 

Der Kiensteinweg, der auf Höhe der Haunummer 10 planmäßig enden sollte, soll nun um ca. 65 m bis zur Alte Straße verlängert werden.

Hierbei haben die Anlieger die Verpflichtung, die Straße herzustellen, wenn die anliegenden Grundstücke bebaut werden. Da dies nun für beide Grundstücke der Fall ist, muss die Gemeinde zumindest eine Erschließungsplanung aufstellen, um entweder den Verpflichteten die entsprechenden straßenbaumäßigen Vorgaben zur Herstellung der Straße machen zu können oder alternativ die Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung der Erschließungsanlagen für den Bebauungsplan Nr. 24 (Am Sonnenstein/Kiensteinweg) gegen Kostenersatz gleich mit auszuführen.

 

Am 20.03.2018 wurde deshalb von dem Gemeinderat beschlossen, für diesen Abschnitt den Vertrag über die Ingenieurleistung für die Verkehrsanlagen auf den Abschnitt am Kiensteinweg zu erweitern.

Zwischenzeitlich sind die Bebauungen so fortgeschritten, dass für das Jahr 2020 die Herstellung der Straßen eigeplant werden kann.

 

Vom beauftragten Ingenieurbüro wurden daher die Bauprogramme vorgelegt, die der Ladung als Anlage beigefügt sind.

 

Nach Freigabe des Bauprogrammes durch den Gemeinderat muss verwaltungsseitig mit den Anliegern des Kiensteinweges, die die dinglich gesicherte Verpflichtung haben, den Kiensteinweg auf eigene Kosten herzustellen, darüber verhandelt werden, ob die Gemeinde diese Arbeiten gegen Kostenersatz mit vergeben soll (hier wird empfohlen, eine Sicherheit zu verlangen) oder ob die Anlieger die Umsetzung selber entsprechend den Vorgaben der Gemeinde durchführen möchten.

Im ersten Fall gäbe es jedenfalls keine Diskussionen über Abnahme, Übernahme und Gewährleistung.

 

Für den Bereich des Neubaugebietes „Am Sonnenstein“ sind die Anliegerbeiträge über die Ablösevereinbarungen in den Kaufverträgen bereits erledigt.

 

Nach Klärung bzgl. des weiteren Vorgehens zum Abschluss des Kiensteinweges würden die entsprechenden Vergaben und Terminplanungen vorbereitet werden.

 

Aus Reihen des Gremiums wird nachgefragt, ob es üblich ist, dass die Anlieger mit solch hohen Kosten belastet werden, was der Vorsitzende bestätigt. Die Erschließungsbeiträge sind geschuldet von den Anliegern.

 


Beschluss:

 

 

Die Baupläne werden im Entwurf freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötige Feinabstimmung bzgl. der Sparten herbeizuführen sowie mit den zur Kostentragung verpflichteten Eigentümern für die Verlängerung „Am Kiensteinweg“ die nötigen Verhandlungen durchzuführen. Das Bauprogramm und die Kostenschätzung sind zur Kostenberechnung fortzuschreiben. Hierbei sind Maßnahmen zum Schutz des Baugebietes mit einzuplanen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Jahr 2020 bereitzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0