Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen  

79. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0009/2020 Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0172/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß Beschluss vom 17.09.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 25 nach den in dieser Sitzung gefassten Beschlüssen überarbeitet und anschließend erneut verkürzt ausgelegt. Weiterhin wurden die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden, die zu beteiligen waren, erneut zu diesem Bebauungsplan gehört. Die entsprechende Auslegung erfolgte zudem vom 17.01.2020 bis einschließlich 31.01.2020. Da die Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange und Behörden bereits früher versendet wurden, sind einige Stellungnahmen schon vor diesem Datum eingegangen.

 

Die eigegangenen sechs Stellungnahmen sind waren der Ladung als Anlage beigefügt und wurden den Gremiumsmitgliedern vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben:

 

a)  Amt für Ländliche Entwicklung vom 10.01.2020

Es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

b)  Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen vom 10.01.2020

Es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

c)   Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 20.01.2020

Es wird empfohlen, den Gefährdungsbereich nachrichtlich aufzunehmen sowie die Flächen für die Maßnahmen zur Herstellung der hochwasserangepassten Bauweise (Geländeanpassungen) als solche festzusetzen.

 

Fachliche Stellungnahme:

Der Bebauungsplan setzt unter Ziffer 10.1 (Grünfläche A) „Fläche teilweise Bereich Retentionsraum“ fest. Damit ist die Fläche eindeutig festgesetzt. Der Gefährdungsbereich ist in der Begründung des Planes dargestellt. Da die Gemeinde zusammen mit dem Straßenbau die entsprechenden Anlagen zur Kompensierung bzw. um die Gefährdung gem. Gutachten zur Begründung zu neutralisieren herstellen wird, wäre eine Aufnahme des aktuellen Bereiches nur verwirrend, da spätestens nach Herstellung der Erschließung schon wieder hinfällig.

 

d)  Regierung von Oberbayern vom 22.01.2020

Es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

e)  Planungsverband Region Oberland vom 30.01.2020

Es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

f)     Bayerischer Bauernverband vom 31.01.2020

Es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen a) mit f) werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0

 


Beschluss:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes und der Begründung sind nicht erforderlich. Darüberhinausgehende Belange, die zu berücksichtigen wären, sind nicht ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0