Auszug - Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in der Gemeinde Kochel a. See neben dem hauptamtlichen Ersten Bürgermeister stets zwei weitere Stellvertreter gewählt. Aufgrund der Größe der Kommune hat sich dies in der Vergangenheit durchaus bewährt. Diese sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen: „Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister.“
Der Vorsitzende plädiert dafür, auch in den kommenden sechs Jahren wieder zwei Stellvertreter zu wählen.
Beschluss:
Für die Wahlperiode 2020-2026 werden gemäß Art. 35 Abs. 1 GO zwei weitere Bürgermeister gewählt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0