Vorlage - K-0064/2020
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Beschlussvorschlag:
Für die Wahlperiode 2020-2026 werden gemäß Art. 35 Abs. 1 GO zwei weitere Bürgermeister gewählt.
Vormerkung:
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in der Gemeinde Kochel a. See neben dem hauptamtlichen Ersten Bürgermeister stets zwei weitere Stellvertreter gewählt. Aufgrund der Größe der Kommune hat sich dies in der Vergangenheit durchaus bewährt. Diese sind gemäß Art. 35 Abs. 1 S. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen:
„Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister.“
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Die Entschädigung der weiteren Bürgermeister/innen wird durch Beschluss des Gemeinderates separat festgelegt.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.
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