Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, Änderung  

1. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0065/2020 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, Änderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende fragt eingangs, ob alle Mitglieder des Gemeinderates die aktuellste Fassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht im Laufe des Tages per Email erhalten haben. Das Gremium bejaht dies. Da speziell bei der Vorbesprechung am 04.05.2020 insbesondere die Themen „Krisenausschuss“ und „Ausschussgröße“ für Diskussionen sorgten, schlägt der Vorsitzende vor, diese Punkte vorab zu beraten. Hiergegen werden keine Einwände seitens des Gremiums vorgebracht.

 

Gemeinderatsmitglied Eduard Pfleger verlässt um 20:07 Uhr den Sitzungssaal.

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde ist nicht nur an die Satzung für die Wahlperiode 2014-2020 angelehnt, sondern auch an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Wesentliche Änderungen hierzu gibt es nur in zwei Punkten:

-          § 2 Abs. 1: Ausschussgröße

-          § 2 Abs. 1 d): Krisenausschuss.

 

Gemeinderatsmitglied Eduard Pfleger kommt um 20:09 Uhr zur Sitzung zurück.

 

Der Vorsitzende erläutert ausführlich, warum die Verwaltung im Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und im Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat den „Krisenausschuss“ aufgenommen hat. Dieser ist an den Ausschuss für Notzeiten, der im April zweimal tagte, angelehnt. Allerding wurden in § 8 der Geschäftsordnung noch einige weitere Punkte aufgenommen, die beim Ausschuss für Notzeiten noch für Kritik sorgten: So sind in Absatz 1 nunmehr die Voraussetzungen klar geregelt, wann dieser Ausschuss überhaupt nur eingesetzt werden kann. Lit. b) und c) setzen das genaue Verfahren zur Einberufung des Ausschusses fest und lit. d) regelt den Umfang der Themen, die in diesem Ausschuss behandelt werden.

Wie der Vorsitzende weiter anführt, wird der Krisenausschuss heute nicht eingesetzt, sondern er wird nur grundsätzlich vorgesehen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass wohl keiner sicher sagen kann, wie sich die Pandemie weiterentwickelt, sei es nur vernünftig, dessen Modalitäten bereits jetzt zu festzuschreiben. Nach der Einschätzung zahlreicher Experten kann wohl im Herbst nochmals eine große Infektionswelle bevorstehen und ein Lockdown notwendig werden. Für diesen Fall wäre man dann bereits vorbereitet und müsste sich nicht wieder öffentlicher Kritik ausgesetzt sehen.

Auch das den Mitgliedern des Gemeinderats bekannte Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration v. 08.04.2020 (s. Anlage) empfiehlt dringend, die Sitzungstätigkeit auch nach der konstituierenden Sitzung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Wie bei der Einsetzung des Ausschusses für Notzeiten auch geht es nach Ansicht des Vorsitzenden in erster Linie darum, die Sitzungsteilnehmer sowie die Mitarbeiter der Verwaltung bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Auch im neuen Gemeinderat befinden sich unter den Mitgliedern mindestens sechs Personen, die der sogenannten Risikogruppe angehören und deshalb besonders schutzwürdig sind.

 

Ein Gremiumsmitglied regt an, den Krisenausschuss nicht zu installieren. Dieser sei nicht notwendig, da eine Zusammenkunft des gesamten Gemeinderats unproblematisch im Saal des Hauses des Gastes „Heimatbühne“ möglich ist.

Zumindest sei aber das Wort „ständig“ im Zusammenhang mit dem Krisenausschuss zu streichen, da dieser nur bei Bedarf tagen soll. Der Vorsitzende nimmt den Vorschlag auf, streicht die komplette § 2 Abs. 1 lit. d) (Krisenausschuss), damit kein Bezug zu den „ständigen Ausschüssen“ hergestellt werden kann. Zudem fügt er einen neuen Absatz 2 in § 2 ein, der folgendermaßen lautet: „1Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Krisenausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. ²Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“ Die einstigen Absätze 2, 3 und 4 werden damit zu 3, 4 und 5.

 

 

Beschluss:

 

Der Krisenausschuss wird gemäß der im Entwurf der Geschäftsordnung mit Stand v. 05.05.2020 enthaltenen Regelung in § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

14 : 3

 

 

Als weitere wesentliche Änderung stellt der Vorsitzende die Vergrößerung der Ausschüsse von bisher 7 Gemeinderatsmitglieder und dem Vorsitzenden auf 8 Gemeinderatsmitglieder und dem Vorsitzenden vor. Diese Änderung ist insbesondere dadurch begründet, dass nur bei einer ungeraden Anzahl an Sitzungsteilnehmern auch ein klares Ergebnis erzielt werden kann. Bei einer geraden Anzahl besteht die Möglichkeit einer Pattsituation, die sich laut Gemeindeordnung nur dadurch auflösen lässt, dass dann der Antrag bzw. der zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag als abgelehnt gilt. Da es aber gerade die Aufgabe der vorberatenden Ausschüsse ist, eine klare Empfehlung an den Gemeinderat abzugeben, ist es wichtig, dass bei der Abstimmung im Ausschuss eine Mehrheit erzielt werden kann. Dies ist nur bei einer ungeraden Mitgliederzahl möglich.

Aus diesem Grund wurden die Ausschussgrößen 8 +1 und 6 +1 berechnet. Dabei stellte sich heraus, dass bei einem 7er-Ausschuss die „Freien Bürger Ried“ nicht vertreten wären. Bei einem 9er-Ausschuss können dagegen alle Gruppierungen eine/n Vertreter/in entsenden.

 

Ein Gremiumsmitglied regt an, die Ausschussgröße nicht zu ändern. Dies sei nicht notwendig, da man in den vergangenen Jahren auch mit einem 8er-Ausschuss gut zurechtgekommen sei. Zum anderen würde der Wechsel zu einem 9er-Ausschuss bedingen, dass die CSU einen Sitz mehr erhalte, was abzulehnen sei.

 

Beschluss:

 

Für die Wahlperiode 2020 – 2026 wird für die in § 1 Abs. 2 lit. a) mit c) und Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts genannten Ausschüsse festgelegt, dass diese sich aus dem Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern des Gemeinderates zusammensetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

16 : 1

 

 

Der Vorsitzende fasst die bisherige Diskussion sowie die Abstimmung zu den einzelnen Ergebnisse zusammen und stellt den (teils während der Sitzung geänderten) Text der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts im Zusammenhang nochmals vor.

 


Beschluss:

 

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020-2026 wird entsprechend des jedem Gemeinderatsmitglied vorliegenden Entwurfs erlassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SKM_C25820051412040 (135 KB)      
Anlage 2 2 B1-1414-11-17 IMS vom 08.04.2020 (106 KB)