Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; Überarbeitung nach erfolgter Würdigung der Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfs  

3. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0078/2020 Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; Überarbeitung nach erfolgter Würdigung der Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0170/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme zu bitten sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Beteiligung wurde vom 06.06.2019 bis 08.07.2019 durchgeführt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung vom 17.09.2019 beraten und im Ergebnis der Einzelabwägung waren folgende Punkte abzuarbeiten:

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee wird gemäß der heute gefassten Einzelbeschlüsse geändert. Die Änderungen sind bis auf weiteres im Plan in anderer Farbe darzustellen. Weitergehende Gutachten (Lärm, Wasserversickerung), Planungsteile (Straßenentwässerung) und Stellungnahmen (Wasserversorgung) sind wie beschlossen von der Verwaltung zu beauftragen und einzuholen.

Die Ergebnisse sind in den gemeindlichen Gremien vorzustellen sowie in den Plan und in die Begründung zu integrieren. Im Anschluss daran ist der Plan und die Begründung erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung über die erneute Auslegung vorzulegen.

 

Da diese Vorarbeiten inzwischen erledigt sind, kann zu den Punkten im Einzelnen folgendes mitgeteilt werden:

-  Immissionsgutachten

Das Immissionsgutachten liegt vor. Die verschiedenen Nutzungen sind miteinander verträglich (siehe Anlage zur Vorlage K-078/2020). Soweit erforderlich wurden Punkte des Gutachtens in den Bebauungsplan von dem Planer mit aufgenommen. Das Gutachten wird Bestandteil der Planbegründung als Anlage.

 

-  Wasserversickerung

Die durchgeführte Baugrunduntersuchung hat ergeben, dass die geplante Versickerung von Regenwasser wie geplant erfolgen kann. Entsprechende Hinweise wurden in die Planunterlagen aufgenommen. Das Gutachten wird Bestandteil der Planbegründung als Anlage.

 

-  Straßenplanung

Da die Versickerung vor Ort möglich ist, kann mit einzelnen Anlagen gearbeitet werden und eine weitergehende Kanalisation des Straßenwassers ist nicht erforderlich. Hier ist also aktuell keine weitere Planung erforderlich, sondern es kann im Bedarfsfall im Rahmen der üblichen Vergaben die Straßenentwässerung erweitert werden.

 

-  Wasserversorgung

Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Wasserbeschaffungsverbandes Walchensee sind alle vom WWA Weilheim angesprochenen Punkte in Arbeit/Klärung oder Umsetzung. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (s. nachstehender Tagesordnungspunkt) wird daher ausdrücklich erneut eine Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Walchensee angefordert, so dass auch hier davon ausgegangen werden kann, dass die Bedenken zur Wasserversorgung ausgeräumt werden.

 

Aus Reihen des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass die Wandhöhe mit 5,60 m zu niedrig angegeben wurde und mindestens 6,18 m, am besten 6,50 m erforderlich sind. Des Weiteren sollen Stützmauern möglich sein. Der Bebauungsplan sollte entsprechend geändert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Thema der Wasserversorgung noch nicht geklärt ist und daher folgender Antrag zur Geschäftsordnung, der der Niederschrift beigefügt ist,  gestellt:

 

Beschluss:

 

Der Bereich der Wasserversorgung wird vom Beschlussvorschlag Nr. K-0078/2020, (TOP 3.1.1.) abgetrennt und die Vorlage K-0170/2019-01 , TOP 3.1.2., Bebauungsplan Nr. 32, westlich Kirschbaumweg, OT Walchensee, vertagt, bis die offenen Fragen geklärt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

3 : 12

 


Beschluss:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee wird in der heute vorgestellten Form gebilligt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0