Vorlage - K-0078/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee wird in der heute vorgestellten Form gebilligt.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme zu bitten sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Beteiligung wurde vom 06.06.2019 bis 08.07.2019 durchgeführt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung vom 17.09.2019 beraten und im Ergebnis der Einzelabwägung waren folgende Punkte abzuarbeiten:
„Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee wird gemäß der heute gefassten Einzelbeschlüsse geändert. Die Änderungen sind bis auf weiteres im Plan in anderer Farbe darzustellen. Weitergehende Gutachten (Lärm, Wasserversickerung), Planungsteile (Straßenentwässerung) und Stellungnahmen (Wasserversorgung) sind wie beschlossen von der Verwaltung zu beauftragen und einzuholen.
Die Ergebnisse sind in den gemeindlichen Gremien vorzustellen sowie in den Plan und in die Begründung zu integrieren. Im Anschluss daran ist der Plan und die Begründung erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung über die erneute Auslegung vorzulegen.“
Da diese Vorarbeiten inzwischen erledigt sind, kann zu den Punkten im Einzelnen folgendes mitgeteilt werden:
- Immissionsgutachten
Das Immissionsgutachten liegt vor. Die verschiedenen Nutzungen sind miteinander verträglich (siehe Anlage zur Vorlage K-078/2020). Soweit erforderlich wurden Punkte des Gutachtens in den Bebauungsplan von dem Planer mit aufgenommen. Das Gutachten wird Bestandteil der Planbegründung als Anlage.
- Wasserversickerung
Die durchgeführte Baugrunduntersuchung hat ergeben, dass die geplante Versickerung von Regenwasser wie geplant erfolgen kann. Entsprechende Hinweise wurden in die Planunterlagen aufgenommen. Das Gutachten wird Bestandteil der Planbegründung als Anlage.
- Straßenplanung
Da die Versickerung vor Ort möglich ist, kann mit einzelnen Anlagen gearbeitet werden und eine weitergehende Kanalisation des Straßenwassers ist nicht erforderlich. Hier ist also aktuell keine weitere Planung erforderlich, sondern es kann im Bedarfsfall im Rahmen der üblichen Vergaben die Straßenentwässerung erweitert werden.
- Wasserversorgung
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Wasserbeschaffungsverbandes Walchensee sind alle vom WWA Weilheim angesprochenen Punkte in Arbeit/Klärung oder Umsetzung. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (s. nachstehender Tagesordnungspunkt) wird daher ausdrücklich erneut eine Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Walchensee angefordert, so dass auch hier davon ausgegangen werden kann, dass die Bedenken zur Wasserversorgung ausgeräumt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan Westl Kirschbaumweg 21-04-19 (335 KB) | ||||
2 | 32-B-Plan-Begründung-mit-Anlagen (5537 KB) |