Auszug - Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-11/2020)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Schreiben vom 15.06.2020 wird die Errichtung eines Hinweisschildes in Kochel a. See, Bahnhofstraße, beantragt.
Bauherr ist die Gemeinde selbst. Das beabsichtigte Hinweisschild ist für die Touristinformation Kochel a. See erforderlich und benötigt aufgrund der Größe und aufgrund der Denkmaleigenschaft des Bahnhofes eine Genehmigung.
Das Bauvorhaben liegt in einem Sondergebiet „Bahnhof“ sowie im unbeplanten Innenbereich. In dem Bereich der dort ansässigen Geschäfte sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ortsüblich.
Beschluss:
Für den Antrag auf Errichtung eines Hinweisschildes in Kochel a. See, Bahnhofstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0