Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-11/2020)  

5. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0098/2020 Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-11/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 15.06.2020 wird die Errichtung eines Hinweisschildes in Kochel a. See, Bahnhofstraße, beantragt.

 

Bauherr ist die Gemeinde selbst. Das beabsichtigte Hinweisschild ist für die Touristinformation Kochel a. See erforderlich und benötigt aufgrund der Größe und aufgrund der Denkmaleigenschaft des Bahnhofes eine Genehmigung.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Sondergebiet „Bahnhof“ sowie im unbeplanten Innenbereich. In dem Bereich der dort ansässigen Geschäfte sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ortsüblich.

 


Beschluss:

 

 

Für den Antrag auf Errichtung eines Hinweisschildes in Kochel a. See, Bahnhofstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0