Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Walchensee-Konzept, Parkplatzsituation im Walchenseegebiet; Schaffung eines temporären Ausweichparkplatzes, weiteres Vorgehen  

5. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0219/2019-05 Walchensee-Konzept, Parkplatzsituation im Walchenseegebiet; Schaffung eines temporären Ausweichparkplatzes, weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0219/2019
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Speziell in den vergangenen Wochen wurde deutlich, dass der Andrang von Tagesausflüglern auf das Gemeindegebiet Kochel a. See und speziell auf die Walchenseeregion in dieser Sommersaison weit größer als sonst werden wird. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass aufgrund der Corona-Pandemie nur ein geringer Prozentsatz der Deutschen ihren Urlaub im Ausland verbringen wird. Speziell für die Großräume München und Innsbruck wird das bei vielen bedeuten: Vermehrte Ausflüge an den Walchensee.

 

Andererseits können die im Walchensee-Konzept festgelegten Entlastungsparkplätze an den Zufahrten zur Süduferstraße aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erst im Herbst begonnen werden. Daher haben die beteiligten Stellen intensiv beraten, wie der Parkplatz-Druck v. a. von den bewohnten Gebieten in Walchensee und Jachenau genommen werden kann. In der Jachenau wurde daher in den Pfingstferien bereits der Test mit einer Wiese als Entlastungsparkplatz durchgeführt. Seitens der Gemeinde Jachenau, der Freiw. Feuerwehr Jachenau, der Polizeiinspektion Bad Tölz und des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen wurde dieser Versuch sehr positiv und als zielführende temporäre Überbrückung bis zur Fertigstellung der o. g. Parkplätze bewertet.

Vor diesem Hintergrund wurde auch im Gemeindebereich Kochel a. See eine Fläche ermittelt, die aufgrund ihrer Nähe zu den bereits vorhandenen Parkplätzen keine neue Verkehrsbehinderung bei der Zufahrt verursacht und v. a. eine Entlastung für den Ort Walchensee bringen kann. Dort war der Parkdruck an den Tagen mit einer hohen Besucherfrequenz enorm und für die Anwohner belastend. Auch bauliche Maßnahmen des gemeindlichen Bauhofs wie das Aufstellen von Zäunen oder Abplanken mit Baumstämmen an den neuralgischen Stellen u. a. bei Rettungswegen führte nicht überall zum erwünschten Erfolg. Zahlreiche Parkplatzsuchende nutzen gerade auch in den Wohngebieten schlichtweg jede freie Fläche, um ihr Auto abzustellen – Rücksicht auf die Anwohner oder etwaige Beschilderung (bspw. Rettungsweg) wird dabei nicht immer walten gelassen.

Die Bayerischen Staatsforsten als Eigentümerin würden diese Fläche mit einer Größe von rund 14.000 m² (9.500 m² effektiv nutzbar) der Gemeinde Kochel a. See zur Verfügung stellen. Diese könnte damit als temporärer Ausweichparkplatz für die Sommersaison 2020 genutzt werden. Als Aufwand würde für die Gemeinde lediglich eine relativ geringe Pachtzahlung, die Herstellung einer befestigten Zufahrt und von Parkierungsleitplanken sowie die Anbringung einer etwaigen Beschilderung entstehen.

Die Überlegungen für diesen temporären Parkplatz haben folgendermaßen ausgesehen:

- Die Gemeinde pachtet diese Fläche bis 31.10.2020 und errichtet darauf einen temporären Ausweichparkplatz.

- Erst wenn die beiden anderen Parkplätze voll sind oder der Stau sehr lang ist und damit die Gefahr besteht, dass die Autofahrer in die Nebenstraßen ausweichen, wird dieser Parkplatz geöffnet.

- In dem Moment, wo der Parkplatz an der Herzogstandbahn wegen Überfüllung schließt, hätte das dortige Personal entweder den weiteren Parkplatzbetrieb unterstützt oder dann diesen Behelfsparkplatz geöffnet und im Namen und auf Rechnung der Gemeinde kassiert. Gegebenenfalls hätte man dann noch zusätzliches Personal gebraucht.

- Wie der Vorsitzende ausführt, hat man sich intern sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, ob mehr Parkplätze auch mehr Verkehr anziehen. Das genau wolle man nämlich auf keinen Fall. Unabhängig davon, dass es zu dieser Frage ganz unterschiedliche Fachmeinungen gibt, herrscht aktuell ein ganz außergewöhnliches Freizeit- und Urlaubsverhalten wegen der Corona-Pandemie vor. Deswegen sei es auch so wichtig, den Druck in diesem Sommer rauszunehmen. In diesen Zeiten interessiere es denjenigen, der an den Walchensee einen Ausflug machen will, vermutlich überhaupt nicht, wie viele Parkplätze es rund um den Walchensee gibt.

 

Der Gemeinderat hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 23.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Das Grundstück der Bayerischen Staatsforsten an der Seestraße, Walchensee, (Fl.Nr. 3199) wird bis 31.10.2020 angepachtet, um dort einen temporären Parkplatz für die Sommersaison 2020 einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, dessen Bewirtschaftung in Abstimmung mit der Herzogstandbahn GmbH und dem Parkplatzbetreiber Rieger zu regeln.

 

Auch bei einem darauf folgenden Ortstermin mit Hr. Innenstaatssekretär Gerhard Eck, MdL, und Hr. Abgeordneten Martin Bachhuber, MdL, sowie weiteren Vertretern des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, des Staatlichen Bauamts Weilheim, des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen, der Polizeiinspektion Bad Tölz, der Polizeistation Kochel a. See und der Gemeinden Jachenau und Kochel a. See wurde betont, wie wichtig es sein wird, in den Sommermonaten den Parkdruck aus den Wohngebieten weitestgehend fern zu halten. Dass mehr Parkplätze mehr Besucher anziehen könnten, haben die Fachleute einhellig speziell für diesen Sommer verneint: Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingte stark eingeschränkte Reiselust ins Ausland werden sich sehr viele Erholungssuchende Ziele für Tagesausflüge suchen. Da das Zwei-Seen-Land aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Freizeitbeschäftigungen hierfür prädestiniert ist, werden die Ausflugsströme ungebremst und ungeachtet der vorhandenen Parkplätze auf diese Region zukommen.

 

Im Nachgang zu diesem Beschluss hat sich im OT Walchensee eine Initiative entwickelt, die sich gegen die Errichtung eines derartigen Parkplatzes ausspricht. Dementsprechend wurde auch mit Datum v. 15.07.2020 per Email ein „Bürgerantrag“ gestellt, an dem Listen mit insgesamt 89 Unterschriften angehängt wurden (s. Anlage). Im Anschreiben wird darauf hingewiesen, dass „einige“ der Unterschriftslisten angehängt wurden, es aber mittlerweile wohl „über 200 Unterstützer“ sind, die diese Listen offensichtlich unterzeichnet haben.

Die aktuelle Auswertung der Unterschriftenlisten vom heutigen Tag hat ergeben, dass 238 Unterschriften abgegeben wurden, wovon 191 von Bürgern mit Hauptwohnsitz in Walchensee stammen bei 466 Wahlberechtigten im OT Walchensee,  was einen Anteil von 40,9 % ergibt.

 

Zu diesem Schreiben samt Unterschriftslisten ist daher folgendes ausführen:

- Die auf den Listen zu findenden 89 Unterschriften stammen von 75 mit Hauptwohnsitz im OT Walchensee gemeldeten Personen. 3 Unterzeichner sind lediglich mit Nebenwohnsitz gemeldet und 11 Personen sind nicht im Melderegister der Gemeinde Kochel a. See geführt.

- Im OT Walchensee sind mit Stichtag 01.07.2020 insgesamt 466 wahlberechtigte Einwohner gemeldet.

- Anträge sind grundsätzlich bis zum 12. Tag vor der Sitzung beim Ersten Bürgermeister einzureichen (§ 24 Abs. 1 S. 3 GeschO). Der hier vorliegende Antrag ist erst 7 Tage vor der Gemeinderatssitzung am 21.07.2020 und damit eigentlich weit verspätet eingegangen.

- Ein „Bürgerantrag“, wie das uns vorliegende Schreiben bezeichnet ist, ist in Art. 18b Bayerische Gemeindeordnung (GO) geregelt. U. a. ist dort in Abs. 2 vorgesehen, dass der „Bürgerantrag […] bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen [muss], die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten“.

Vorliegend fehlt es an dieser Voraussetzung, da einerseits das An-schreiben offensichtlich nicht den Unterschriftenlisten beigefügt war und damit auch nicht zu erkennen ist, dass Fr. Schuster und Fr. Willibald tatsächlich von den Unterzeichnern berechtigt wurden, die-se zu vertreten. Andererseits sind nicht drei, sondern nur zwei Personen angegeben. Zu guter Letzt ist Fr. Schuster nicht Bürgerin der Gemeinde ist, sondern nur mit Zweitwohnsitz in Walchensee gemeldet.

- In Abs. 5 findet sich zudem folgende Regelung: „Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.“ Dies bedeutet, dass grundsätzlich zunächst über die Zulässigkeit dieses Antrags zu entscheiden ist (s. auch Abs. 4) und erst in den darauffolgenden drei Monaten eine Beratung über den Inhalt stattzufinden hat. 

- Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Überschriften auf den Unterschriftenlisten suggerieren, dass auf einem „Hubschrauberlandeplatz“ ein temporärer Parkplatz eingerichtet werden soll. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die in Frage stehende Fläche steht im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten AöR und wird als Grünland bewirtschaftet – u. a. zur Herstellung für Futter für die Winterfütterung der Wildtiere. Dies entspricht auch der Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kochel a. See: Fläche für die Landwirtschaft.

Hubschrauberlandeplätze sind dagegen nach § 6 des Luftverkehrs-gesetzes (LuftVG) zu genehmigen, müssen die Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (AVV) v. 19.12.2005 erfüllen und liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. Eine offizielle Ausweisung dieser Fläche als „Hubschrauberlandeplatz“ ist nicht gegeben. Tatsache ist vielmehr, dass diese Fläche bisweilen als Behelfslandeplatz ausschließlich durch Rettungshubschrauber genutzt wird – v. a. bei Einsätzen mit der Wasserwacht Walchensee. In diesem Zusammenhang haben bereits Gespräche stattgefunden, die als Ergebnis ein Ausweichen auf den Walchenseer Fußballplatz für den o. g. Zeitraum bis Ende des Sommers 2020 zur Landung der Rettungshubschrauber für eine mögliche Alternative erachten.

Diese Tatsache und dass man beim Unterschriftensammeln auch behauptet haben soll, dass dieser Parkplatz eigentlich dauerhaft eingerichtet werden soll, hat nach Ansicht des Bürgermeisters einen faden Beigeschmack.

 

Insgesamt weist der Antrag damit zahlreiche Fehler hinsichtlich der einzuhaltenden Regularien, Fristen usw. auf. Zudem macht der Vorsitzende macht klar, dass 16 Mitglieder dieses Gremiums in der Sitzung am 23.06.2020 einen eindeutigen Beschluss gefasst haben, den man eigentlich nicht anzweifeln kann und der deswegen auch sofort umsetzbar sei.

Er habe aber dieses Thema aber bewusst nochmals auf die Tagesordnung gesetzt und betont: Wir haben mit der Einrichtung eines temporären Parkplatzes ausschließlich das Ziel verfolgt, den Parkdruck vom Ort Walchensee zu nehmen und damit auch von den Bürgerinnen und Bürgern von Walchensee.

 

Es entsteht eine rege Diskussion, in der über das Für und Wider des Parkplatzes von den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern Stellung genommen wird. Anschließend stellt ein Gremiumsmitglied einen Antrag nach § 28, Abs. 5, Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat auf namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Beschluss:

Bei Tagesordnungspunkt 5.1. erfolgt namentliche Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 2

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderatsbeschluss v. 23.06.2020, das Grundstück der Bayerischen Staatsforsten an der Seestraße, Walchensee, (Fl.Nr. 3199) bis 31.10.2020 anzupachten, um dort einen temporären Parkplatz für die Sommersaison 2020 einzurichten, wird aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

9 : 7

 

Folgende Gemeinderatsmitglieder haben mit „JA gestimmt:

-          Klaus Barthel

-          Frank Sommerschuh

-          Reinhard Dollrieß

-          Sonja Mayer

-          Rosi Marksteiner

-          Bettina Sindlhauser

-          Jens Müller

-          Max Leutenbauer

-          Erster Bürgermeister Thomas W. Holz

 

Folgende Gemeinderatsmitglieder haben mit „NEIN gestimmt:

-          3. Bürgermeisterin Veronika Lautenbacher

-          Eduard Pfleger

-          Markus Greiner

-          Michael Zerluth

-          Florian Lantenhammer

-          Johann Resenberger

-          2. Bgm. Thomas Eberl

-          Mathias Graf

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ParkplatzWalchensee-Unterschriftenliste_2020-0 (817 KB)