Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt, Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof; aktueller Sachstand  

6. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0111/2020-01 Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt, Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof; aktueller Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss

Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass Hr. Heiko Folkerts, Weilheim, über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht hat. 

 

Um die Interessen der Gemeinde Kochel a. See vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof adäquat vertreten lassen zu können, war es notwendig eine Rechtsanwaltskanzlei hiermit zu beauftragen. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 23.06.2020 die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern, München, mit dieser Aufgabe betraut. Hauptsächlich ist hierbei Hr. Rechtsanwalt Fabian Gerstner für die Gemeinde tätig.

Dieser hat bereits am 30.06.2020 eine umfangreiche Erwiderung gegen die o. g. Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

 

Wie bekannt ist, wurde am 8. Juni gegen unseren Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Hr. Folkerts hat diese Klage erhoben, weil er der Meinung war, dass unser Bebauungsplan angeblich das Willkürverbot Art. 118 der Bayerischen Verfassung verletzt.

 

Wie bereits auf politischer Ebene - Hr. Folkerts hat auch schon erfolglos zwei Petitionen beim Bayerischen Landtag gegen die gemeindlichen Pläne für die Nachnutzung des ehemaligen Verstärkeramt-Areals eingereicht - ist nun auch eine Bestätigung unserer Auffassung auf der juristischen Linie erfolgt: Mit Schreiben v. 11.08.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Antragssteller mitgeteilt, dass diese Popularklage „keine Aussicht auf Erfolg“ hat.

 

Aus Reihen des Gremiums wird Unmut darüber geäußert, dass ein Einzelner eine Popularklage einreichen und damit die jahrelangen Bemühungen des Gemeinderates um die Errichtung eines Bauhofes zunichtemachen kann. Auch werden die Gemeinderatsmitglieder gebeten, gemeinsam für das Wohl der Gemeinde zu arbeiten und Schaden von dieser abzuwenden.

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-