Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Ortsdurchfahrt Kochel a. See (Mittenwalder Straße/B 11); Radverkehrsführung, Anbringung von Fahrradschutzstreifen  

6. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0129/2020 Ortsdurchfahrt Kochel a. See (Mittenwalder Straße/B 11); Radverkehrsführung, Anbringung von Fahrradschutzstreifen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss

Da die Ortsdurchfahrt Kochel a. See an schönen Ausflugstagen mit einem Verkehrsaufkommen von über 10.000 Fahrzeugen belastet wird und in beiden Richtungen keine Radwegverbindungen zur Verfügung stehen, wurde im Zuge des „Walchenseekonzeptes“ unter anderem das Thema Radverkehrsführung besprochen. Die Verkehrskommission des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung ein Konzept für die Radwegeführung zunächst für den OT Kochel a. See festgelegt.

Da diese Fahrbahnmarkierung eine gewisse Mindest-Fahrbahnbreite erfordert und zahlreiche Links-Abbiegespuren (z. B. in Richtung Kalmbachstraße oder Bergfeldweg) zwingend wegfallen müsste, wurde verabredet, zunächst testweise nur einen Teilbereich von der Abzweigung von der Mittenwalder Straße in die Badstraße bis zum Ortsrand nach dem Seehotel „Grauen Bär“ installieren. Über eine entsprechende Beschilderung werden Fahrradfahrer nun aus Richtung Benediktbeuern kommend über den Friedzaunweg und aus Richtung Schlehdorf kommend in die trimini-Straße gelenkt, um von dort über die Badstraße auf den Fahrradschutzstreifen Richtung Süden weiterfahren zu können.

 

Mit Bescheid vom 12.08.2020 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Anbringung von Fahrradschutzstreifen auf einem Teilbereich der Ortsdurchfahrt Kochel a. See angeordnet.

 

Im Rahmen des „Walchenseekonzeptes“ waren stets auch die Radverkehrsführung im Gemeindegebiet und Sicherheit der Fahrradfahrer ein Thema waren. Dies allein schon vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiterhin rapide steigt und das Fahrradfahren an sich boomt. Im gesamten Gemeindegebiet Kochel a. See sind jedoch begleitende Fahrradwege nicht überall möglich und nur mit sehr hohem Kostenaufwand zu verwirklichen.

Aus diesem Grund sind als Alternative Fahrradschutzstreifen entlang der Bundesstraße 11 und der Staatsstraße 2062 für die Ortsteile Walchensee und Kochel a. See beantragt worden. Dann nach Rücksprache mit anderen Kommunen, in denen es schon länger Fahrradschutzstreifen gibt, wurde klar, dass diese durchweg gute Erfahrungen damit gemacht haben.

Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Installation dieser Streifen nicht ohne Auswirkungen ist: Zum einen benötigt man eine Mindestfahrbahnbreite von 7,00 Meter. Zum anderen müssen bei Anbringung des Schutzstreifens zwingend die Links-Abbiegespuren und die Längs-Parkplätze entfallen. Da dies gerade im Ortskern von Kochel a. See zu nicht unwesentlichen Eingriffen führt und die generelle Wirkung des Schutzstreifens beobachtet werden soll, haben sich die zuständigen Fachbehörden dazu entschlossen, zunächst testweise einen Teilbereich zu installieren. Wie bereits zu sehen ist, verläuft dieser auf der Mittenwalder Straße ab Höhe „Heimatbühne“ Richtung Süden bis nach dem Hotel „Grauer Bär“.

Da ein Schutzstreifen im Zusammenhang mit der Radwegführung Sinn machen soll, werden mittels geeigneter Beschilderung die Fahrradfahrer aus Richtung Benediktbeuern über den Friedzaunweg und aus Richtung Schlehdorf in trimini-Straße gelenkt. Von dort geht es weiter über Badstraße auf Fahrradschutzstreifen Richtung Süden, wo man dann nach dem Hotel „Grauer Bär“ auf dem Fuß- und Radweg am Seeufer entlang Richtung Kesselberg weiterfahren kann. 

Ein weiteren Aspekt ist, dass durch den Fahrradschutzstreifen die Fahrbahn zumindest optisch verschmälert wird und aus Erfahrungsberichten bekannt ist, dass dies dazu führt, dass die Autofahrer ihre Geschwindigkeit automatisch reduzieren. Also trägt auch dieser Aspekt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Dass dieser Schutzstreifen den fließenden Verkehr behindern oder zu mehr Stau führen soll, hält der Vorsitzende für nicht gegeben: Ob mit oder ohne Schutzstreifen muss zum Fahrradfahrer innerorts 1,50 Meter und außerorts 2,00 Meter Abstand gehalten werden. Genau diese Vorschrift sorgt dafür, dass Fahrradfahrer vielleicht nicht so schnell überholt werden können und nicht der Fahrradschutzstreifen.

 

Aus Reihen des Gremiums wird nachgefragt, wie lange die Testphase dauern wird und ob der Ortsbereich Walchensee ebenfalls Fahrradschutzstreifen erhalten kann. Der Vorsitzende hat für das gesamte Gemeindegebiet diese Streifen beantragt. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat aber nur die Testphase im Ortsteil Kochel a. See genehmigt.

 

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-