Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Johann Schwaiger; Einbau einer Wohnung in die Tenne und Anbau einer Außentreppe an das bestehende Gebäude in Ort, Orterer Straße  

34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016)
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0114/2016 Johann Schwaiger; Einbau einer Wohnung in die Tenne und Anbau einer Außentreppe an das bestehende Gebäude in Ort, Orterer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Bauantrag vom 25.04.2016 (Eingang 26.04.2016) Herr Johann Schwaiger sen. den Einbau einer Wohnung in die Tenne auf Fl.Nr. 1372/2 und Anbau einer Außentreppe auf Fl.Nr. 1372 in Ort, Orterer Straße, beantragt hat.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Dorfgebiet und an der beabsichtigten Stelle allgemein zulässig. Die Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB, über die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, stellt sich wie folgt dar:

 

- Art der Bebauung:

Die Umnutzung findet im Bestand statt, daher fügt sich die Anlage ein. Die zusätzliche Außentreppe fügt sich ebenfalls ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch das Vorhaben nicht erhöht und es ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben daher einfügt.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Wird nicht berührt durch das Bauvorhaben.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung des Gebäudes ist gesichert. Zu klären ist, ob die Erschließung des auf Fl.Nr. 1372 befindlichen Betriebsgebäudes durch die dargestellten Stellplätze im Einfahrtsbereich behindert ist.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die Stellplätze sind noch auf Basis der gültigen Stellplatzsatzung für beide Grundstücke nachzuweisen, da sich das Gebäude auf zwei eigenständigen Grundstücken befindet. Aus dem Lageplan ist nicht ersichtlich, inwieweit die dargestellten Stellplätze nur dem vorderen Gebäude zugeordnet sind. Stellplätze auf Nachbargrundstücken sind rechtlich zu sichern.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag von Johann Schwaiger auf Einbau einer Wohnung in die Tenne auf Fl.Nr. 1372/2 und Anbau einer Außentreppe auf Fl.Nr. 1372 in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein Stellplatznachweis für beide Grundstücke mit allen Gebäuden ist vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0