Auszug - Reinhold Bierbichler jun.; Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Verkaufsräume für Bäckerei und Konditorei in Kochel a. See, Kalmbachstraße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 (Eingang: 03.05.2016) Herr Reinhold Bierbichler jun. die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräume auf Fl.Nr. 1947/1, Kalmbachstraße in Kochel a. See beantragt hat.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“. Das Vorhaben ist dort nach § 6 BauNVO allgemein zulässig.
- Art der Bebauung:
Keine Änderung.
- Maß der baulichen Nutzung:
Keine Änderung.
- Überbaubare Grundstücksfläche:
Keine Änderung.
- Einordnung der Bauweise:
Keine Änderung.
- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Keine Änderung.
- Rücksichtnahmegebot:
Keine Änderung.
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.
- Ortsbild:
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.
- Stellplätze:
Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) und der dazugehörigen Anlage nachzuweisen. Dies erfolgt im Rahmen der Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde.
- Ergebnis:
Das Vorhaben erfüllt daher die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag von Reinhold Bierbichler jun. auf Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräume auf Fl.Nr. 1947/1 Kochel a. See, Kalmbachstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0