Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Reinhold Bierbichler jun.; Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Verkaufsräume für Bäckerei und Konditorei in Kochel a. See, Kalmbachstraße  

34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016)
TOP: Ö 2.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0134/2016 Reinhold Bierbichler jun.; Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Verkaufsräume für Bäckerei und Konditorei in Kochel a. See, Kalmbachstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 (Eingang: 03.05.2016) Herr Reinhold Bierbichler jun. die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräume auf Fl.Nr. 1947/1, Kalmbachstraße in Kochel a. See beantragt hat.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“. Das Vorhaben ist dort nach § 6 BauNVO allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine Änderung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Keine Änderung.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Änderung.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) und der dazugehörigen Anlage nachzuweisen. Dies erfolgt im Rahmen der Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

- Ergebnis:

Das Vorhaben erfüllt daher die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag von Reinhold Bierbichler jun. auf Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräume auf Fl.Nr. 1947/1 Kochel a. See, Kalmbachstre, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0