Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; Billigung des Entwurfs und Auslegung  

34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016)
TOP: Ö 4.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0019/2016 Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; Billigung des Entwurfs und Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeinderat am 28.04.2015 beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 26 „Rothenberg-Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Grundüberlegung hierbei war, aufgrund der zahlreichen Anliegerwünsche im Bereich östlich der gemeindlichen Straße „Rothenberg Süd“ eine geregelte Nachverdichtung zuzulassen und dabei so viel wie nötig und so wenig wie möglich an Einzelfestsetzungen zu treffen.

 

Nachdem im Juli 2015 der Planungsauftrag an das Büro Sigmetum, Peter Schneider, Murnau, vergeben wurde, lag zur Bau-, Straßen- und Umweltausschusssitzung vom 08.03.2016 ein erster Entwurf vor. Im Rahmen dieser Vorberatung durch den Bau-, Straßen- und Umweltausschuss wurden einige Anpassungen vorgenommen. Der neue Entwurf wurde von dem Planer in der Sitzung am 05.04.2016 vorgestellt und vom Entwurfsverfasser detailliert erläutert. Da nunmehr noch die Frage nach der Zahl der zulässigen Vollgeschosse für die südliche Baureihe offen geblieben war, sollte der Planer dies noch abschließend visualisieren. In der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses am 09.05.2016 haben sich die Gremiumsmitglieder erneut eingehend mit der Materie unter Beratung des Planfertigers befasst.  Schließlich wurden neben dem Plangebiet auch die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans im Detail besprochen und festgelegt.

Diese werden den Mitgliedern des Gemeinderates vom Vorsitzenden ausführlich vorgestellt und im Entwurf als Tischvorlage zur Ansicht ausgeteilt (s. Anlage). Das Plangebiet wird detailliert an der Leinwand erläutert.

 

 


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom heutigen Tag wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Parallel zur Auslegung soll ein Bodengutachten beauftragt werden, um die Möglichkeiten zur Versickerung von Regenwasser zu untersuchen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 1

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_Rothenberg_Planteil_160301 (1210 KB)