Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; Antrag GRM Hoffmann-Sailer auf Änderung des Geltungsbereiches  

34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016)
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0093/2016 Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; Antrag GRM Hoffmann-Sailer auf Änderung des Geltungsbereiches
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Leutenbauer kommt um 19.38 Uhr zur Sitzung hinzu.

 

Gemeinderatsmitglied Frau Hoffmann-Sailer verliest ihren Antrag v. 07.04.2016 zum Bebauungsplan Nr. 26 – Rothenberg Süd.

Der Vorsitzende erläutert, dass durch diesen Antrag im Wesentlichen der Geltungsbereich im Westen des angedachten Planbereiches so reduziert werden soll, dass weder die Kleingärten noch die Erweiterung des gemeindlichen Gebäudes Franz-Marc-Park 7 im Bebauungsplan enthalten ist.

 

Die Mitglieder des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses haben sich in drei Sitzung dezidiert auch exakt mit dem im Antrag benannten Bereich befasst. Dabei wurde klar, dass die Gemeinde als Eigentümerin dieser Flächen auch weiterhin die freie Entscheidung hat, was mit diesen Grundstücken tatsächlich geschehen soll. Eine Festsetzung im Bebauungsplan verpflichtet keinesfalls zur Umsetzung von dessen Vorgaben, enthält aber die Möglichkeit, irgendwann einmal tätig zu werden.

 

Weiterhin wird herausgestellt, dass sich der beabsichtigte Geltungsbereich aus dem gültigen Flächennutzungsplan heraus ableitet und in der Baugenehmigung des Museums zur Erweiterung keine Beschränkungen hinsichtlich der gemeindlichen Flächen enthalten sind. Auch wurden – anders als im Antrag vorgetragen – nach Aktenlage keinerlei anderweitigen Verpflichtungen der Gemeinde diesbezüglich eingegangen.

 

Sollte der Empfehlung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses gefolgt werden, ist dieser Antrag abzulehnen.

 

Nach kurzer Diskussion wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag von GRM Hoffmann-Sailer v. 07.04.2016 wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

4 : 10

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Antrag damit mehrheitlich abgelehnt ist.