Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Planung und Bau der Anlage, weiteres Vorgehen  

7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0237/2019-02 Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Planung und Bau der Anlage, weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0237/2019
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Abteilung Tourismus
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias  Finanzverwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GRM Lautenbacher kommt um 20:42 Uhr zur Sitzung zurück.

 

An eine Toilettenanlage sind diverse Anforderungen zu stellen. Gerade in Zeiten der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie spielt bspw. die Hygiene eine immer größer werdende Rolle.

 

Insofern ist mit einem Unternehmen, dass auf öffentliche WC-Anlagen spezialisiert ist, ein entsprechendes Konzept abzustimmen. Erste Vorgespräche hierzu hat die Bauverwaltung bereits geführt.

 

Folgende Eckpunkte wären zu beachten:

-          Vandalismus

-          leichte Reinigung

-          automatische Desinfektionsprozesse

(bspw. würde dies eine selbstreinigende Anlage gewährleisten, da ansonsten zur Hauptsaison eine Reinigungskraft dauerhaft vor Ort sein müsste)

-          ein Bezahlsystem wäre zu installieren, dass alle Möglichkeiten (Bargeld, EC, Visa) abdeckt.

-          es wird ein Bodentank sowie ein Strom- und Internetanschluss benötigt. Ferner auch ein Wasseranschluss.

-          es sollen mind. 3 (Sitz-)Kabinen für alle Geschlechter geschaffen werden. Dabei eine Kabine behindertengerecht.

-          es sollen mind. 2 Pissoirs vorgesehen werden

-          die Fassade soll zum Ortsbild passen.

 

Das weitere Vorgehen wäre wie folgt vorgesehen:

Die Verwaltung lässt ein entsprechendes Konzept aufstellen und stellt dieses in einer der nächsten Sitzungen im Bauausschuss vor. Dabei sind auch die Folgekosten darzustellen. Vorsichtige Schätzungen gehen von einem Finanzbedarf von rund 150.000 Euro aus, die dann verbindlich für den Haushalt 2021 bereitzustellen sind, da ohne entsprechende Verpflichtung eine Ausschreibung durchgeführt werden kann.

 

Mit dem beschlossenen Bauprogramm kann dann eine Ausschreibung über die erforderlichen Leistungen erfolgen (wenn die Finanzierung sichergestellt ist). Nach Festlegung des Bauprogramms wird die Baugenehmigung beantragt.

 


Beschluss:

 

Die Ausführungen zur weiteren Planung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den heute festgelegten Eckpunkten ein Bauprogramm aufzustellen und die Kosten zu schätzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0