Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Kochel a. See, Alte Straße (K-VB 05/2020)  

8. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.10
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0172/2020 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Kochel a. See, Alte Straße (K-VB 05/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Mit dem Vorbescheidsantrag vom 25.09.2020, eingegangen am 28.09.2020, möchte der Antragsteller nachstehende Fragen geklärt haben:

 

Ist die in den Lageplänen (s. Anlage) dargestellte Bebauung trotz Bebauungsplan so möglich? (Variante I: 11m x 16 m, =182 m² oder Variante II. 11,5 m x 16 m = 184 m²) [Hinweis der Verwaltung: die Variante I mit den Abmessungen 11 m x 16 m ergibt eine Grundfläche von 176 m²; insofern ist die Flächenangabe in der Anlage falsch ausgewiesen].

 

Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan Nr. 17 - Alte Straße.

Die GR ist auf 160 m² festgesetzt, die max. Hausbreite auf 11 m. Überschreitungen der Grundfläche für Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO, Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, sind bereits mit jeweils 110 m² zugelassen.

 

Das Maß der baulichen Nutzung ist somit abschließend bestimmt.

 

Aus Reihen des Gemeinderates wird vorgeschlagen, für diesen Bebauungsplan eine Wanderhöhung vorzunehmen, um zu erreichen, dass weniger Fläche versiegelt werden muss.

 


Beschluss:

 

 

Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Alte Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen für die Variante 1 sowie eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 17 - Alte Straße erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 2