Auszug - Antrag auf Baugenehmigung (S-14/2020) zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1 Gemarkung Schlehdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Eingabeplanung vom 03.10.2020, Eingang 27.10.2020, wird die Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Garage beantragt.
Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans mit Ausnahme der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,23.
Neubau und Bestand der Haupthäuser liegen knapp unter dem Wert. Die Neben- und Erschließungsanlagen liegen in Summe jedoch über der zulässigen Überschreitungsquote von 50% nach §19 (4) BauNVO.
Zulässiger Gesamtwert liegt bei 0,35; der Wert des Vorhabens bei 0,4 (Überschreitung von 12,5%).
Neue Flächen werden aus Pflaster mit Drainfugen errichtet. Im Bestand werden Asphaltflächen zurückgebaut und durch vorgenannte Pflasterungen ersetzt, um den Versiegelungsgrad zu vermindern.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1, Gemarkung Schlehdorf, und zur Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Fürsaum“ hinsichtlich der Grundflächenzahl wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0