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Auszug - Antrag auf Baugenehmigung (S-14/2020) zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1 Gemarkung Schlehdorf  

7. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Festsaal
Ort: Kloster Schlehdorf
S-0005/2020 Antrag auf Baugenehmigung (S-14/2020) zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1 Gemarkung Schlehdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Eingabeplanung vom 03.10.2020, Eingang 27.10.2020, wird die Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Garage beantragt.

Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans mit Ausnahme der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,23.

Neubau und Bestand der Haupthäuser liegen knapp unter dem Wert. Die Neben- und Erschließungsanlagen liegen in Summe jedoch über der zulässigen Überschreitungsquote von 50% nach §19 (4) BauNVO.

Zulässiger Gesamtwert liegt bei 0,35; der Wert des Vorhabens bei 0,4 (Überschreitung von 12,5%).

Neue Flächen werden aus Pflaster mit Drainfugen errichtet. Im Bestand werden Asphaltflächen zurückgebaut und durch vorgenannte Pflasterungen ersetzt, um den Versiegelungsgrad zu vermindern.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1, Gemarkung Schlehdorf,  und zur Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Fürsaum“ hinsichtlich der Grundflächenzahl wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

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